Neue Grundsteuer: Komplexer und teurer
Mit der neuen Grundsteuerberechnung steht Politik und Verwaltung noch eine Menge Ärger ins Haus. Bei den 72. Steuergesprächen im Haus der Verbände in Berlin wurde deutlich: Am Konzept einer wertbezogenen Steuer wird nicht mehr grundsätzlich gerüttelt. Und: Die Steuer tritt zum 1.1.2020 in Kraft. Alles andere wäre „Politikversagen", hieß es vielstimmig auf dem Podium. An der Steuer hängen rund 14% der kommunalen Einnahmen in Deutschland. Steht die Steuer nicht bis zum 31.12. im Bundesgesetzblatt, entfällt sie nach dem Spruch des Verfassungsgerichts von April 2018 ersatzlos.
Aufkommensneutralität: Die Botschaft hör' ich wohl, allein mit fehlt der Glaube
Mehrheitlich herrscht die Ansicht vor: Es wird komplexer und teurer. Der Behauptung, die Steuer „aufkommensneutral" zu halten, wird allgemein nur wenig Glauben geschenkt. Und: Was in der Summe gilt, gilt noch lange nicht für den Einzelnen. Hier sind erhebliche Kostensteigerungen möglich.
Verena Göppert vom deutschen Städtetag rechnet denn auch mit einer Klagewelle. Etliche Vereinfachungsmaßnahmen im Gesetzesentwurf (um die Bewertungen massentauglich zu machen) geben Ansatzpunkte für Klagen. So wird etwa die Lage einer Immobilie keine Rolle für die Bewertung spielen. „Jedes Modell wird vor dem Verfassungsgericht landen", ist auch Volker Freund, Ministerialdirektor im Bayerischen Finanzministerium, überzeugt.
Wer soll's machen?
Außerdem ist weitgehend unklar, wer die Neubewertung der Immobilien zeitgerecht durchführen soll. Immerhin geht es um 36 Millionen Objekte, die ab 2020 alle sieben Jahre in der Bewertung angepasst werden sollen. „Der Verwaltung fehlen vorne und hinten die Kapazitäten", meint Freund. Die beauftragten Gutachterausschüsse hätten zudem in den einzelnen Regionen sehr unterschiedliche Qualität.
In den Betrieben fürchtet man erheblichen Anfangsaufwand, so Andreas Schmitt von BASF. Der Konzern hat in Ludwigshafen das weltgrößte zusammenhängende Chemiegelände mit mehreren hundert Gebäudeeinheiten, die größtenteils nur auf Karteikarten erfasst sind.
Für Diskussionsstoff sorgt auch noch die von Bayern erzwungene Ausnahmeklausel. Sie dürfe nicht dazu führen, dass Bayern auf diese Weise seinen Beitrag zum Länderfinanzausgleich kürze. Hier gebe es „ein echtes Problem", hieß es von mehreren Seiten auf dem Podium.
Fazit
Rechtsfrieden und gesellschaftlicher Frieden tritt mit der Gesetzesänderung so schnell nicht ein. Und: Man fragt sich erneut, ob der enorme Aufwand den Ertrag (14 Mrd. für die Kommunen) rechtfertigt.