Neues Gesetz für Gebäudesanierung
Das neue Gebeäudeenergiegesetz (GEG) wird eine Steuerabschreibung für die energetische Sanierung enthalten. Das erfuhren FUCHSBRIEFE aus Ministeriumskreisen. Einen Ausblick auf die Ausgestaltung bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) in einer Studie zur Erreichung der Gebäude-Klimaziele. Sie geht von einer Erhöhung der Afa, die bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden kann, auf 5% über 20 Jahre (derzeit 2% über 50 Jahre) und einer Verdopplung der Steuerförderung für Einzelmaßnahmen bei Einfamilienhäusern auf 20% der Maßnahmenkosten. Die Einnahmeausfälle für den Staat liegen dafür bei 2,1 Mrd. Euro jährlich.
Gesetz in Ressortabstimmung – neues Informationsangebot der dena
Das Gesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Es führt die drei Gesetze Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Außerdem muss die EU-Gebäuderichtlinie (2010) in Gesetze überführt werden. Derzufolge müssen ab 2019 öffentliche und ab 2021 private Neubauten dem Niedrigstenergie-Standard entsprechen. In Zukunft soll ein Förderantrag für verschiedene Maßnahmen (wie energetische Sanierung oder heizen mit erneuerbaren Energien) genügen. Derzeit gültige Grenzwerte sollen unverändert bleiben.
Passend zu dem Gesetz bietet die dena ein neues Informationsangebot. Unter www.febs.de gibt es Informationen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Das Portal richtet sich an Profis - Handwerker, Architekten, Ingenieure und Energieberater. Es informiert über Gesetze und Normen in dem Bereich, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit und die Umsetzung.
Fazit
Das GEG wird mit der neuen Förderung für energetische Sanierung wird die Nachfrage im Baubereich weiterhin hochhalten.