Neues Hilfsprogramm für kleine Unternehmen
Die sogenannte Überbrückungshilfe kann ab Freitag, 10.7. beantragt werden. Unternehmen aller Art, die im April und Mai mit einem Umsatzausfall von 60% und mehr zurechtkommen mussten, sind antragsberechtigt. Die Anträge stellen die Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer für ihre Mandanten.
Ab 10.7 können Unternehmen die sogenannte „Überbrückungshilfe“ beantragen. Damit können sich Unternehmen und Selbständige die Fixkosten während der kommenden Monate erstatten lassen. Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche können einen Antrag stellen, auch gemeinnützige Unternehmen wie Vereine oder Sozialunternehmen, die dauerhaft wirtschaftlich tätig sind. Hinzu kommen Soloselbständige und selbständige in freien Berufen (Haupterwerb).