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Vom Unbedarften bis zum Großmeister

Neues Nachhaltigkeits-Qualitätsrating der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz

Score-Anzeige. © Olivier Le Moal / stock.adobe.com
Die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz prüft ab 2022 auch die Beratungsqualität zu Nachhaltigkeit für Private Banking-Kunden. FUCHS | RICHTER setzt sich seit 20 Jahren mit dem Thema auseinander und hat dazu inzwischen mehrere Markttests durchgeführt. Sie erlauben es, die Anbieterlandschaft zu segmentieren und einzelne Häuser nach der Qualität der Beratung auf dem Gebiet der nachhaltigen Anlage und der Umsetzung im konkreten Anlagekonzept zu raten.

Nachhaltigkeit in der Vermögensanlage – oft auch als ESG bezeichnet (Environmental Social Governance – Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) – ist ein sehr weites Feld. So weit, dass es die meisten Berater und die allermeisten ihrer Kunden (noch) nicht übersehen. Nicht nur die Themen sind ausgesprochen vielfältig: Die Vereinten Nationen haben allein 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung formuliert. Vor allem aber die Auswahlsystematik nach Ausschlusskriterien, Best-in-Class oder Impact Investing erfordert von einem qualifizierten Berater ein hohes Maß an Detailwissen, um mit dem Kunden in eine gute Diskussion gehen zu können.

Die Versuche zur Vereinheitlichung von ESG verschiedener Institutionen wie UN oder EU (Taxonomie) sind gut gemeint, aber nicht gut. Für institutionelle Kunden wie Konzerne oder auch Investmentboutiquen mag das ausreichen und ihren kommerziellen Interessen entgegenkommen. Für das Private Banking, dessen Wesensmerkmal Individualität ist, funktioniert das nicht. Die Einstufung von Atomkraft als „nachhaltig“ ist das augenfälligste Beispiel. Sie lässt sich diskutieren, doch für viele Anleger speziell in Deutschland ist es ein absolutes No Go. Ein Investmentfonds mit Unternehmen, die gemäß Taxonomie im Bereich der Atomwirtschaft tätig sind und als nachhaltig eingestuft werden, mag für französische Anleger funktionieren, für deutsche gewöhnlich nicht.

Das individuelle Wertesystem steht im Private Banking im Mittelpunkt

Im Private Banking steht das individuelle Wertesystem eines Menschen im Mittelpunkt. Es gilt, diesem in der Vermögensanlage gerecht zu werden. Die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz kategorisiert die diesbezüglichen Möglichkeiten der Häuser in einem fünfstufigen Rating und unterscheidet zwischen „Unbedarften“ Instituten, „Lehrlingen“, „Gesellen“, „Meistern“ und „Großmeistern“ auf dem Gebiet der nachhaltigen Beratung.

Der Berater muss zunächst die Wertepräferenzen eines Kunden ermitteln. Er muss in der Lage sein, den Kundentypus zu erkennen: Hat er eher einen „Mitläufer“ vor sich, der sich mit einer Standarddefinition von Nachhaltigkeit zufrieden gibt, weil er vor allem „Dabeisein“ will, oder einen „Fanatiker“ mit ausgesprochenem Detailwissen und sehr dezidierten Anforderungen an nachhaltiges Verhalten und nachhaltige Geldanlage? Darauf muss er sehr unterschiedliche Antworten geben (können).

Nachhaltigkeit ist eines von vier Zielen im magischen Quadrat der Vermögensanlage

Der Berater muss dem Kunden klar machen, dass es ohne Kompromissbereitschaft in der Vermögensanalage nicht geht. Denn das Ziel Nachhaltigkeit erweitert das magischen Dreieck der Geldanlage – Rendite, Sicherheit und Liquidität – um einen vierten Aspekt. Auch andere Anlageziele neben Nachhaltigkeit verdienen eine sorgfältige Evaluation im Rahmen einer ganzheitlichen Analyse. Der Kunde muss sich schließlich mit Hilfe des Beraters darüber klar werden, ob und wo er ein Schwergewicht setzt. Der Kundenbetreuer muss die notwendigen Schlüsse fürs Portfolio ziehen.

Schnell sind somit der Investmentprozess und die Investmentmöglichkeiten eines Anbieters berührt. Hat dieser nur die nachhaltige Wertpapierwelt zur Verfügung, die ihm die schrumpfende Anzahl der einschlägigen Rating-Agenturen auf diesem Gebiet vorgibt, wo die US-amerikanische MSCI immer stärker eine marktführende Position einnimmt und damit auch maßgeblich bestimmt, was nachhaltige Investments sind und was nicht? Hat der Anbieter eigene Analysemöglichkeiten? Kann er sich auch zu MidCaps äußern oder sind kleinere börsennotierte Unternehmen in seinem Wertpapieruniversum mangels Analysemöglichkeiten gar nicht enthalten? Nimmt er die die Vorgaben der Rating-Agenturen nur als Rohmaterial, das er selbst noch einmal nach eigener Methodik und eventuell einem hauseigenen Beirat bewertet oder übernimmt er sie 1:1?

Das Ratingverfahren der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz

Im Ratingverfahren der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz wird die Fachlichkeit (und Empathie) der Berater zur nachhaltigen Beratung mit 40% gewichtet. Grundlage sind hier die jährlichen Markttests, die wir auch zu diesem Beratungsaspekt durchführen. Bewertet werden u.a. die Evaluation der Kundenbedürfnisse, die Erläuterung des eigenen Nachhaltigkeitsansatzes, das Eingehen auf das individuelle Wertesystem des Kunden. Gibt es eine (Nach)Betreuung zum Thema Nachhaltigkeit und wie gut ist diese?

Die Umsetzung des Kundenwunsches nach nachhaltiger Anlage im Anlagevorschlag gewichten wir mit 25%. Die Verankerung von Nachhaltigkeit im Investmentprozess macht 10% der Rating Wertung aus. Und schließlich verschaffen wir uns über eine Selbstauskunft ein breiteres Bild über die Möglichkeiten eines Instituts. Hier erfragt die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz beispielsweise, ob es ein Mindestanlagevolumen für nachhaltige Vermögensanlage gibt, ob ein Anbieter einen Auswahlansatz (Ausschlusskriterien, Best-in-Class) bevorzugt, wie viele Berater eine Qualifizierung zu Nachhaltigkeit haben und wie diese sichergestellt wird und auch wie ein Haus das Thema selbst lebt. Die Selbstauskunft hat ein Gewicht von 25%.

Vom "Unbedarften" zum "Großmeister"

Um ein „Großmeister“ auf dem Gebiet der nachhaltigen Vermögensanlage im Private Banking zu sein, müssen mindestens 90 von 100 Rating-Punkten erreicht werden. Für den „Meister“ sind 80 nötig, „Geselle“ darf sich nennen, wer mindestens 70 von 100 Punkten erreicht. Geprüft werden Institute im gesamten deutschsprachigen Raum.

Fazit: Ziel ist es, Private Banking-Kunden, die speziell an nachhaltiger Vermögensanlage interessiert sind, einen tiefen Einblick in die Leistungskraft der verschiedenen Anbieter auf diesem Gebiet zu ermöglichen. Das Rating wird auf www.fuchsrichter.de veröffentlicht und laufend aktualisiert.

Die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ wurde 2003 gegründet und ist ein Zusammenschluss zwischen dem Verlag FUCHSBRIEFE, Berlin und dem Institut DR. RICHTER | IQF, Hannover. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Qualität im Private Banking zu untersuchen und transparent zu machen. Ihre Prüffelder sind die Beratung Vermögender, das Management von Stiftungsvermögen, die Vermögensverwaltung und die Vertrauenswürdigkeit der Anbieter von Vermögensdienstleistungen. 

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