Verfassungsgericht bleibt vorsichtig
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert das Anleihenankaufprogramm der EZB. Aber es traut sich nicht, darüber zu richten. Was der EuGH dazu sagt, scheint klar.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss klären, ob das Ankaufprogramm der EZB noch dem Mandat der Zentralbank entspricht. Auftraggeber ist das Bundesverfassungsgericht. Es hat sich erneut mit der Thematik befasst und – trotz erkennbarer Kritik an der EZB (wie schon 2014) – selbst beschränkt. Der EuGH muss nun feststellen, ob die EZB mit ihren Ankaufprogrammen verbotene Staatsfinanzierung betreibt.
Ökonomisch stehen die Argumente der Kläger auf dünnem Eis. Die EZB entschloss sich zur umstrittenen quantitativen Lockerung erst, nachdem sie ihren Zinsspielraum ausgeschöpft hatte und das Inflationsziel trotzdem nicht näherkam. Zudem profitieren weniger die Krisenstaaten als gerade Deutschland vom Finanzierungseffekt des Programms. In der Sache bleibt die Frage, warum die Eurozone auf ein Instrument verzichten soll, welches die anderen großen Notenbanken in den USA, Schweiz, Japan oder UK in großem Maßstab nutzen.
Fazit: Der EuGH dürfte bei seiner Linie bleiben und den EZB-Kurs erneut stützen.