Nicht befugt – nichts beschlossen
Wird eine Eigentümerversammlung von einer externen Person einberufen, hat sie rechtlich gesehen nicht stattgefunden. Gefasste Beschlüsse haben im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes keinen Bestand, so die Entscheidung des Amtsgerichts Bonn (Urteil vom 1.8.2018, Az.: 27 C 30/18).