Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
992
Wenn Werbungskosten für Erhaltungsaufwand über Jahre verteilt werden

Nießbrauch nicht vererbbar

Auch der Nießbraucher einer Immobilie kann als Vermieter Werbungskosten für Reparaturen am Haus geltend machen und das sogar über bis zu fünf Jahre strecken. Aber das Modell birgt ein finanzielles Risiko. .

Steuervorteile bei Nießbrauch können nicht vererbt werden. Konkret: Wird die Möglichkeit zum Steuerabzug bei Erhaltungsaufwand vom Nießbraucher nicht ausgeschöpft, etwa durch dessen Tod, entfällt der Steuervorteil. Eltern übertragen häufig schon zu Lebzeiten das Eigentum an vermieteten Immobilien auf ihre Kinder. Sie behalten sich aber einen lebenslänglichen Nießbrauch an den Immobilien vor. Die Eltern kassieren weiter die Mieten und erzielen steuerlich bis zu ihrem Tod weiter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aber sie sind zivilrechtlich nicht mehr Eigentümer der Immobilie.
Ein Nießbraucher kann in seiner Rolle als Vermieter Erhaltungsaufwendungen an seiner ehemaligen Immobilie steuerlich geltend machen. Denn § 82b Abs. 1 Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung gibt Vermietern die Möglichkeit, größere Aufwendungen für die Erhaltung (Reparatur) von vermieteten Gebäuden, welche überwiegend Wohnzwecken dienen, auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilen. Diese Möglichkeit besteht auch bei einem vorbehaltenen Nießbrauch.
Die Streckung der Steuerersparnis kann aber finanziell ins Auge gehen. In einem vom BFH entschiedenen Urteilsfall (Az. IX R 22/17) hatte die betagte Mutter ihrem Sohn das Eigentum an vermieteten Immobilien übertragen und sich den Nießbrauch vorbehalten. In 2013 und 2014 nahm sie an mehreren Objekten größere Erhaltungsaufwendungen in sechsstelliger Größenordnung vor und verteilte sie nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre.
Im verhandelten Fall verstarb die Mutter als Nießbraucherin „zu früh". Der Nießbrauch entfiel dadurch. Der Sohn wurde Alleinerbe. Jetzt erzielte er die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus den Immobilien. Der BFH verwehrte ihm aber, den von seiner Mutter steuerlich noch nicht ausgenutzten Teil der Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten abziehen.

Fazit: Wer entsprechende Steuergestaltungen vornimmt, sollte sich der Konsequenz bei „zu frühem Ableben" bewusst sein. Dann bleibt ggf. der nach § 82b EStDV noch nicht ausgenutzte Erhaltungsaufwand steuerlich weitgehend ungenutzt.

Meist gelesene Artikel
  • Deutsche Privatbank auf Rang 1 im Markttest TOPS 2024

Weberbank auf Rang 1 im Private-Banking-Markttest TOPS 2024

Die besten Vermögensmanager im deutschsprachigen Raum 2024 stehen fest. © envato elements, Verlag Fuchsbriefe
Insgesamt 9 Anbieter mit sehr guter Gesamtleistung; Digitale Beratungsformen auf dem Vormarsch; Nachhaltigkeit in der Flaute
  • Fuchs plus
  • Die Ausgezeichneten in TOPS 2024

Neunmal Gold und sechsmal Silber

© Kristina Ratobilska / Getty Images / iStock
Wir wollen es nicht gleich eine Zeitenwende nennen. Aber im Private Banking im deutschsprachigen Raum zeichnet sich eine sichtliche Veränderung ab: keine Verschiebung, jedoch eine Angleichung der Kräfteverhältnisse auf Länderebene. Das spricht für gesunden Wettbewerb in einem beinahe identischen europäischen Rechtsrahmen. Und für mehr Auswahl auf Kundenseite.
  • Fuchs plus
  • Editorial TOPS 2024

Vertrauen ist das höchste Gut

Ralf Vielhaber. © Verlag FUCHSBRIEFE
Wer ein Familienvermögen übernimmt, sei es durch Erbschaft oder eine Schenkung „mit warmer“ Hand, der verspürt in der Regel nicht nur helle Freude. Mit dem Glücksgefühl geht gewöhnlich auch sofort die Last der Verantwortung über: bewahren, mehren und tradieren, was andere aufgebaut haben, das wollen die meisten, die ein zuvor aufgebautes Vermögen überantwortet bekommen. Ein Vermögemsmanager sollte das wissen – und sich entsprechend auf die emotionale Lage des Kunden einstellen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • KI wird für SEO immer relevanter

Starke Google-Ergebnisse mit Künstlicher Intelligenz erzielen

Mit Künstlicher Intelligenz sollen die Suchmaschinen von Alphabet (Google) und Microsoft (Bing) noch besser werden. Die Ansprüche an Marketing-Abteilungen steigen dadurch. Sie können aber mit KI "zurückschlagen".
  • Die FDP muss konsequent bleiben

Hört nicht auf die falschen Propheten

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
Spätestens seit diesem SPD-Parteitag stehen die Fronten in der Finanz- und Sozialpolitik. Die SPD diskreditiert mit allen Mitteln die Schuldenbremse und will sie abschaffen. Ein Irrweg, auf dem ihr die Wähler nicht folgen sollten. Der Standpunkt von FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber.
  • Fuchs plus
  • Welches Zahlungsdatum ist steuerlich relevant?

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zum Jahreswechsel

Wann gilt eine Zahlung als erfolgt? Zum Zeitpunkt der Wertstellung (Zahlungsauftrag) oder zum Zeitpunkt der Gutschrift (Zahlungserhalt)? Diese Frage sorgte immer wieder für Ärger mit dem Finanzamt. Der Bundesfinanzhof fällte nun ein Urteil, das einfache steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Zum Seitenanfang