Niedriger Zinssatz bei Darlehen
In besonderen Fällen kann ein Darlehensvertrag als gemischte Schenkung betrachtet werden. Hier muss die Berechnung der Schenkungssteuer nicht zwingend den Regeln des Bewertungsgesetzes folgen, sondern kann an den Einzelfall angepasst werden.
Im Streitfall schloss eine Schwester mit ihrem Bruder im Jahr 2016 einen Darlehensvertrag i.H.v. ca. EUR 1,8 Mio. mit Grundschuldbestellung ab. Sie gewährte das endfällige Darlehen auf unbestimmte Zeit mit einem Festzinssatz von 1 % p.a. Eine Schenkungsteuererklärung wurde nicht abgegeben. Dennoch ging das Finanzamt im Zeitpunkt des ausgezahlten Darlehensbetrags im Hinblick auf den Ja...