Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2525
BGH: Zustandsnote im Oldtimer-Kaufvertrag ist bindende Beschaffenheitsvereinbarung

Oldtimer durch TÜV gefallen: Bundesgerichtshof stärkt Käufer den Rücken

Der Verkauf eines Oldtimers mit Zustandsnote birgt rechtliche Tücken. Der BGH betont: Eine im Kaufvertrag angegebene Note gilt als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung, selbst bei privaten Verkäufern. Ein Käufer forderte nach TÜV-Mängeln die Rückabwicklung des Kaufs. Das OLG prüft nun, ob der Zustand des Fahrzeugs der vereinbarten Note entsprach. Erfahren Sie mehr über die Details dieses spannenden Falls.

Wird ein Fahrzeug mit einer bei Oldtimern üblichen Zustandsnote (siehe Anhang) verkauft, hat das erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung, wie der BGH entschied. Die Erwähnung der Note im Kaufvertrag wirkt wie eine Vereinbarung zur Beschaffenheit des Fahrzeugs und ist damit verbindlich vereinbart. Die Parteien haben zwar einen Gewährleistungsausschluss vereinbart, der wird aber durch die Zustandsnote eingeschränkt, wie das Gericht entschied. 

Online hatte der private Verkäufer in seiner Verkaufsanzeige als Zustandsnote "2-3" angegeben. Im Kaufvertrag ist die Formulierung aufgenommen: Der Käufer erkläre "verbindlich zum Zustand des Fahrzeugs: (siehe Gutachten) Note 2-3". Zudem wies er auf seine zwölfjährige Besitzzeit hin, den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs und die fortlaufend durchgeführten Erhaltungs- und Restaurierungsmaßnahmen.

Der TÜV brachte die wahren Mängel an den Tag

Zwei Jahre später brachte der neue Eigentümer das Kfz zum TÜV. Hier fiel es bei der Hauptuntersuchung durch. Der Käufer forderte den Verkäufer auf, die vom TÜV benannten, erheblichen Mängel zu beseitigen. Als dies erfolglos blieb, trat er vom Kauf zurück. Vor Gericht begehrte er die Rückzahlung des Kaufpreises sowie den Ersatz von Aufwendungen Zug um Zug gegen Rückgabe des Oldtimers.

Der BGH entschied, dass, wenn im Vertrag im Zusammenhang mit der Beschreibung des Erhaltungszustands des Oldtimers eine Zustandsnote angegeben ist, sei von einer Beschaffenheitsvereinbarung auszugehen – auch, wenn es sich um einen privaten Verkäufer handele. Das OLG muss jetzt noch prüfen, "ob das Fahrzeug sich entsprechend der Beschaffenheitsvereinbarung in einem im mittleren Bereich zwischen den Zustandsnoten '2' und '3' entsprechenden Erhaltungszustand befand".

Die Definition der Zustandsnoten bei Oldtimern

Zustand 1: Das Fahrzeug befindet sich in einem makellosen Zustand. Es weist keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an der Technik und an der Optik auf. Das Fahrzeug ist vollständig und mustergültig restauriert oder befindet sich in einwandfreiem Originalzustand. Der Zustand entspricht dem Neuzustand

Zustand 2:  Das Fahrzeug befindet sich in einem guten, mangelfreien Zustand. In Optik und Technik sind leichte Gebrauchsspuren erkennbar. Das Fahrzeug ist in einem guten, unrestaurierten Originalzustand oder wurde fachgerecht restauriert.

Zustand 3: Das Fahrzeug befindet sich in einem genutzten Zustand. Es bestehen keine größeren Mängel an Technik und Optik. Es ist vollständig fahrbereit und verkehrssicher. Durchrostungen sind keine feststellbar. Unverzügliche Arbeiten sind nicht erforderlich. 

Zustand 4:  Das Fahrzeug ist in einem abgenutzten Zustand und nur bedingt fahrbereit. Es sind kleine bis mittelgroße Durchrostungen, relevante Beschädigungen oder Mängel am Fahrzeug befindlich. Das Fahrzeug ist in den einzelnen Baugruppen komplett. 

Zustand 5:  Das Fahrzeug ist in einem restaurierungsbedürftigen und mangelhaften Gesamtzustand und nicht fahrbereit. Es sind umfangreiche Arbeiten in mehreren Baugruppen erforderlich. Das Fahrzeug ist nicht zwingend in allen Bauteilen komplett.

Zustand 0 (HC): Das Fahrzeug ist in einem dem Alter und der Nutzung entsprechenden Originalzustand. Die optische Erscheinung entspricht den altersbedingten Umwelteinflüssen (Patina), hinterlässt jedoch einen gepflegten Gesamteindruck ohne technische Mängel.

Quelle: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung, Stuttgart

Fazit: Die Zustandsnote im Kaufvertrag eines Oldtimers ist eine Beschaffenheitsvereinbarung, auf die der Käufer sich berufen kann.  


Urteil: BGH vom 23.7.2025, Az.: VIII ZR 240/24

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2026: Die Weberbank Actiengesellschaft in der Ausschreibung

3 Millionen Euro unter Verantwortung: Der Anlagevorschlag der Weberbank im Detail

Illustriert mit Microsoft Copilot
Wie lässt sich ein Stiftungsvermögen sichern, ohne sich von den eigenen Überzeugungen zu entfernen? Der Anlagevorschlag der Weberbank für die urgewald Stiftung ist ein Lehrstück darüber, wie finanzielle Vernunft, regulatorische Präzision und glaubwürdige Nachhaltigkeit zusammenspielen können. Ein Konzept, das Zielkonflikte nicht kaschiert, sondern offen austrägt.
  • Fuchs plus
  • Mietrechtsreform: Welche Änderungen sind für Vermieter geplant?

Strengere Regeln für Vermieter

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant strengere Vermietungsregeln. Ein neuer Gesetzentwurf sieht diverse Regelungen vor, die Eigentümer kennen sollten.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2026: Die LGT in der Ausschreibung

Der Anlagevorschlag der LGT Bank für die urgewald Stiftung

Illustriert mit ChatGPT
Was passiert, wenn eine der kritischsten Stiftungen Deutschlands auf eine der traditionsreichsten Privatbanken Europas trifft? Die LGT Bank, vollständig im Besitz des Fürstenhauses von Liechtenstein, legt der urgewald Stiftung ein Anlagekonzept vor, das langfristigen Vermögenserhalt, ordentliche Ausschüttungen und hohe Nachhaltigkeitsstandards miteinander verbinden will. Der Vorschlag ist transparent, tief durchdacht – und stellt die Stiftung zugleich vor grundlegende Entscheidungen.
Zum Seitenanfang