Oldtimer-Fans müssen unbedingt auf Zertifikate achten
Echtheitsnachweise sind Gold wert, so auch bei Oldtimern. Das OLG Braunschweig lehnte jüngst eine Schadensersatzklage für einen gestohlenen Lanz Oldtimer Traktor H8 ab. Der Käufer konnte nicht nachweisen, dass der von ihm gekaufte Traktor-Oldtimer ein bestimmter, höherwertige Typ („H8“) gewesen sei.
Deshalb beläuft sich die zugesprochene Schadenssumme nur auf 10.000 Euro. Der Käufer erwarb nach eigener Aussage für 35.000 Euro den Lanz-Traktor aus dem Baujahr 1935.
Klage auf vollen Wertersatz blieb erfolglos
Das Fahrzeug ließ er zunächst beim Verkäufer stehen, der es auf einem Sportflugplatzgelände für mehrere Tage im Freien abstellte. Dort wurde es von Unbekannten gestohlen. Der Käufer klagte gegen den Verkäufer auf Ersatz des unversicherten Schadens in Höhe von 87.500. Euro - ohne Erfolg.
Fazit: Kann der Käufer eines Oldtimers den Typ und damit den Wert nicht genau belegen, wird im Schadensfall nur ein Bruchteil des Wertes erstattet.
Urteil: OLG Braunschweig, vom 20.5.2021 , Az.: 9 U 8/20