Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1737
Gesetzliches Ziel beachten

Pausen müssen der Erholung dienen

Was Arbeitspausen sind, ist eigentlich klar: Nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet und auch keine Arbeitsbereitschaft angesagt ist. Arbeitsrichter in Mecklenburg- Vorpommern mussten jetzt noch tiefer bohren. Sie mussten klären, was es mit der ‚Bereithaltung in einer Pause' konkret auf sich hat.

Sind Arbeitnehmer auch in ihrer Pause erreichbar und sofort einsetzbar, dann ist das Arbeitszeit. Diese gehört auf das Zeitkonto. Das entschied das das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in einem aktuellen Urteil.

Ständige Erreichbarkeit widerspricht einer Arbeitsunterbrechung

Die Frage war: Was genau ist eine Pause? Welche müssen dazu im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erfüllt sein. Zwei Arbeitnehmer mussten in ihrer Auszeit über Funk und Mobiltelefon erreichbar bleiben. Es kam öfters vor, dass die Pause abgebrochen wurde. Die Arbeitnehmer meinten, dass diese Pausen-Variante nicht den gesetzlichen Anforderungen entspräche. Denn der Zweck der Erholung sei so nicht gewährleistet. Daher sei die Auszeit als Arbeitszeit auf dem Arbeitszeitkonto zu buchen.


Eine Pausenzeit ist definiert

Die Kläger bekamen recht. Das LAG bestätigte, dass Arbeitszeitunterbrechungen (Pausen unter Bereithaltung) nicht die Voraussetzungen im gesetzlichen Sinne erfüllen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen Ruhepausen folgende Bedingungen erfüllen:
• es sind im Voraus festliegende Arbeitsunterbrechungen
• sie sind von bestimmter Dauer (30 Minuten/45 Minuten)
• sie dienen der Erholung
• in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten, noch sich dafür bereit zu halten hat
Der Arbeitnehmer muss frei darüber entscheiden können, wie und wo er seine Unterbrechung verbringt.

Fazit

Arbeitsunterbrechungen (Pausen unter Bereithaltung) erfüllen nicht die Voraussetzungen nach dem Gesetz.

Urteil vom 19.3.2019, Az.: 2 Sa 11/18

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Öl- & Ölinfrastruktur-Aktien

Venezuela: Wer hebt den Öl-Schatz?

© sankai / Getty Images / iStock
Die USA streben langfristig nach venezolanischem Erdöl und haben bereits Gespräche mit US-Ölfirmen initiiert. Trotz der enormen Ölreserven Venezuelas zeigen sich die Firmen zögerlich, da frühere Enteignungen und die marode Infrastruktur Bedenken aufwerfen. Werden die USA es schaffen, sich den Zugang zu diesem „Schwarzen Gold“ zu sichern - und wer wird davon profitieren?
  • Fuchs plus
  • Messe in München: Fokus Umwelttechnologie

Geschäfte mit UN-Einkäufern machen

Einkäufer der Vereinten Nationen suchen Lieferanten bzw. Partner im Bereich Umwelttechnologien. KMU können im Mai in München Anbahnungsgespräche führen. FUCHSBRIEFE stellen Ihnen die Möglichkeiten vor.
  • Fuchs plus
  • Übernahme-Kampf im Turnaround bei Puma

Lukrative Aktienanleihe auf Puma

Puma
Anta Sports hat ein Übernahmeangebot für 29% von Puma an die Pinault-Familie abgegeben. Doch die Verhandlungen stocken, da Artemis mehr als 40 Euro pro Aktie fordert, ein deutlicher Aufschlag zum aktuellen Kurs. Wir haben eine Aktien-Anleihe gefunden, die Anlegern eine interessante Möglichkeit bietet.
Zum Seitenanfang