Pensionskassen sitzen in der Zinsfalle
Der Pensions-Sicherungs-Verein benötigt womöglich selbst bald eine Rückversicherung. Denn ihm droht die Überforderung. Acht Millionen Beschäftigte sparen fürs Alter mit Betriebsrenten, die der Arbeitgeber unterstützt. Betriebe treten dazu einer Pensionskasse bei. Doch genau die geraten jetzt durch die anhaltende Niedrigzinsphase in eine Schieflage. Jede vierte hat Finanzprobleme und steht schon unter „intensivierter Aufsicht“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Letzter Ausweg: Kürzungen bei den Betriebsrenten. Jetzt hat der EuGH hier allerdings einen Begrenzungspflock eingerammt: Kürzungen um mehr als Hälfte sind mit EU-Recht nicht zu vereinbaren.
Rentenkürzungen unvermeintlich
Betriebsrenten sind also in der Europäischen Union vor unverhältnismäßigen Kürzungen geschützt und zwar auch dann, wenn die Pensionskasse oder der früherer Arbeitgeber wirtschaftlich ins Trudeln gerät, so der EuGH.
Notfalls müssen die Betriebe für die Betriebsrentenzusagen geradestehen und unerwartet entstehende Lücken schließen. Das geschieht auch. Denn: Gelingt es nicht, die Kassen zu stabilisieren, müssen Arbeitgeber für zugesagte Leistungen unmittelbar haften. Das klappt aber spätestens dann auch nicht mehr, wenn der Arbeitgeber insolvent ist.
Bundesregierung sucht Ausweg
Die Bundesregierung will für diesen Fall vorsorgen und bereitet seit einigen Wochen einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Die Betriebsrentner sollen zukünftig bei Insolvenz des Arbeitgebers und bei Kürzungen durch die Pensionskasse geschützt sein. In diesen Fällen könnte dann der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) einspringen.
Ob das Geschäftsmodell der Pensionskassen die Niedrigzinsphase übersteht, ist aus Sicht vieler Experten völlig offen.