Personalgespräch: Betriebsrat ist nicht automatisch dabei
Der Betriebsrat hat kein Recht, automatisch an disziplinarischen Personalgesprächen beteiligt zu werden. Im Gegenteil: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine entsprechende Absprache zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat aus dem Verkehr gezogen. Denn eine solche Betriebsvereinbarung sei mit den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) nicht vereinbar.
Vertraulichkeit ist ein hohes Gut
Hauptkritikpunkt des ersten Senats in Erfurt: Es fehlt an der notwendigen Verschwiegenheitspflicht des Betriebsratsmitglieds. Weil die Informationen über eine drohende disziplinarische Maßnahme alle Mitglieder des Betriebsrats erhalten, sei die zwingend notwendige Vertraulichkeit nicht mehr gesichert. Zudem sei die Regelung nicht angemessen, da der Arbeitnehmer nicht entscheiden könne, welches Betriebsratsmitglied am Gespräch teilnimmt.
Fazit
Regelungen, die automatisch die Beteiligung eines Betriebsrats bei einem disziplinarischen Personalgespräch vorsehen, sind ungültig.
Urteil: BAG vom 11.12.2018, Az.: 1 ABR 12/17
Hinweis: Der ausdrückliche Wunsch des Arbeitnehmers, dass ein Betriebsrat an einem Personalgespräch teilnehmen soll, bleibt hiervon allerdings unberührt.