Pflichtteilsverzicht: Abfindung auf Raten
Wer auf Pflichtteilsansprüche verzichtet, hat Anspruch auf eine Abfindung. Doch was passiert, wenn diese Abfindung nicht als Einmalzahlung, sondern in Raten geleistet wird? Fallen dann Zinsen an, so wie es das Finanzamt wollte? Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine wichtige Klarstellung zur steuerlichen Behandlung von Pflichtteilsverzichten getroffen. Danach bleibt eine Abfindung, die ein potenzieller Erbe für den Verzicht auf künftige Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche erhält, auch dann einkommensteuerfrei, wenn