Das jüngste Gutachten des Bundesrechnungshofs (BRH) zu öffentlich-privat finanzierten Autobahnen ist mit Vorsicht zu genießen. Der Rechnungshof behauptet darin, die bisherigen ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau hätten konventionell erstellt 1,9 Mrd. Euro weniger gekostet. Das Urteil in den Medien lautete: ÖPP (öffentlich-private Partnerschaft) ist teurer, als wenn der Staat alleine baut.
Doch die Berechnungen des Rechnungshofs sind fragwürdig. Denn sie beruhen ganz wesentlich auf einem Faktor: den Zinskosten. Basis der BRH-Kalkulation ist eine Spanne (Spread) zwischen öffentlichen Anleihen und privaten Krediten von 4 Punkten.
Der Bundesrechnungshof legt ein für die Privaten einmalig ungünstiges Zinsniveau zugrunde. Es galt auf dem Höhepunkt der Finanzkrise und ist schon längst Geschichte. Derzeit beträgt der Spread für Großunternehmen weniger als 2 Punkte. Unterm Strich sinkt damit der Kostenvorteil bei konventionell errichteten Fernstraßen auf Null, behauptet Heiko Stiepelmann vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.
Dem Rechnungshof bleiben damit noch zwei wesentliche Argumente. Der Restwert der nach 30 Jahren an den Staat zurückfallenden Autobahnen sei nicht sauber kalkuliert – es gebe nach Vertragsende hohen Sanierungsbedarf für die öffentliche Hand. Zudem sei das gesamte Verfahren ein Mittel, die Schuldenbremse zu umgehen. Es sorge deshalb für Intransparenz bei den öffentlichen Finanzen.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) – selbst stark an ÖPP interessiert – weist die Vorwürfe des BRH jedoch kategorisch zurück. Die bisherigen Projekte seien regelmäßig vorzeitig fertiggestellt worden. Die geplanten und die tatsächlichen Ausgaben würden bei den ÖPP-Projekten transparent und im Detail im Haushalt über die gesamte Laufzeit ausgewiesen. Der Vorwurf einer Umgehung der Schuldenbremse sei nicht nachvollziehbar. Der Ausbau von hochbelasteten Autobahnabschnitten könne mit ÖPP früher begonnen werden. Für diese würden sonst die Haushaltsmittel fehlen. Der Rechnungshof selbst will sich nicht weiter zu seinem Gutachten äußern, solange der Haushaltsausschuss sich nicht damit befasst hat.
Fazit: Der Rechnungshof gilt zwar gemeinhin als neutrale Quelle. Im Falle von öffentlich-privaten Partnerschaften scheint aber ein Feldzug seines ehemaligen Chefs Dieter Engels nachzuwirken. Dieser lief schon seit Jahren gegen ÖPP Sturm. Solide belegt sind die Aussagen des Rechnungshofs zu ÖPP jedenfalls nicht.