Abschreibungen kosten nur
Neue Sonderabschreibungen für Mietwohnungsbau sollen dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum abhelfen. Das Programm wird aber kaum wirken.
Die geplanten Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau werden dem Wohnungsmarkt wenig nutzen. Denn der neue §7b gilt nur für Investitionskosten von bis zu 3.000 Euro je m². Davon werden zudem nur zwei Drittel – also 2.000 Euro – steuerlich berücksichtigt. Auf diese 2.000 Euro dürfen zusätzlich zur linearen Abschreibung (2% p.a.) jeweils 10% in den ersten beiden Jahren und im dritten Jahr 9% abgeschrieben werden. Die neuen Abschreibungen gelten aber nur für ausgewählte Fördergebiete mit Wohnraumknappheit. Deshalb sind die angesetzten Baukosten zu niedrig. In München etwa mit seinem ausgeprägten Mangel an bezahlbarem Wohnraum liegen sie im Durchschnitt etwa bei 6.000 Euro. Abschreckend sind auch die Bindungsfristen. Denn die neuen Wohnungen müssen zehn Jahre vermietet sein. Bei Eigenbedarf werden die Sonderabschreibungen rückwirkend gestrichen. Das Ganze wird auch nicht rasch wirken. Denn gefördert werden nur Wohnungen, deren Bauantrag 2016 bis 2018 gestellt wird. Das BMF erwartet deshalb, dass Sonderabschreibungen in nennenswertem Umfang erst ab 2018 in Anspruch genommen werden können. Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gibt es aber angesichts des Flüchtlingszustroms vor allem 2016/17.
Fazit: Die 2,2 Mrd. Euro an Steuervergünstigungen bis 2022 kommen zu spät. Durch die kurze Laufzeit des Programms gibt es nur ein Strohfeuer an Baunachfrage. Der Fehlbedarf von 200.000 Wohnungen p.a. wird dadurch nicht gedeckt.