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Gesetzliche Krankenversicherung

Arbeitgeber-Beitrag wieder hälftig

Ab 2018 werden die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden müssen.
2018, spätestens 2019 werden die Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder hälftig übernehmen müssen. Das 2015 geschaffene Modell eines paritätischen Grundbeitrages von 14,6% und eines nur von den Versicherten zu tragenden Zusatzbeitrages wird dann wieder abgeschafft. Grund dafür ist die Explosion der Zusatzbeiträge. Im Durchschnitt werden 2016 bereits 1,1% nach 0,9% im Startjahr der Neuregelung verlangt. Bis 2017 könnten es schon 2% sein, befürchtet der Verband der Ersatzkrankenkassen. Denn die Kostenexplosion im Gesundheitswesen ist nicht gestoppt. Bei einer weiteren Verschiebung der Beiträge zu Lasten der Arbeitnehmer steht die paritätische Selbstverwaltung der Kassen auf dem Spiel. Das drohen der DGB und einzelne Gewerkschaften bereits an. Wenn die Arbeitgeber ihren derzeitigen Einfluss auf die AOKs nicht verlieren wollen, müssen sie deshalb tiefer in die eigene Kasse greifen. Der politische Widerstand nach der Bundestagswahl dürfte gering sein. Ganz egal, wer dann regiert: Die breite Masse der Versicherten wird zu Lasten der Arbeitgeber entlastet. Unpopulär ist das nicht. Und wie die Kosten von den Unternehmen verkraftet werden, ist der politischen Mehrheit egal.

Fazit: Die Neuregelung 2015 hat sich nicht bewährt. Eine von ihr ausgehende Dämpfung der Beitragszuwächse ist ausgeblieben.

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