Attac ist nicht gemeinnützig
Die Gemeinnützigkeit von Attac wurde zweimal vom Hessischen Finanzgericht, zweimal beim BFH geprüft und jetzt endgültig nicht anerkannt. Die sozial- und globalisierungskritische Organisation Attac vertritt demnach Ziele, die für sich stehen und daher nicht in den gemeinnützigen Zweck der politischen Bildung eingebettet sind.
Attac hatte bereits vorab angekündigt, gegen ein erneutes -jetzt vorliegendes- negatives Urteil des BFH Verfassungsbeschwerde einzulegen und das Bundesverfassungsgericht anrufen zu wollen. Das Finanzamt hatte dem Attac-Trägerverein 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Spenden an die Organisation waren daher nicht mehr steuerlich absetzbar. Dagegen klagte Attac.
Immer wieder vor Gericht unterlegen
Die nicht untergeordnete politische Tätigkeit der Organisation sei mit der Gemeinnützigkeit nicht vereinbar, befand das Finanzamt. Im ersten Durchlauf hob das hessisches Finanzgericht 2016 diese Entscheidung noch auf. Attac könne sich auf das gemeinnützige Satzungsziel der politischen Bildung berufen. 2019 hob wiederum der BFH in München dieses Urteil auf. Attac betreibe keine allgemeine politische Bildungsarbeit, sondern setze sich für konkrete Lösungen ein, entschied damals der BFH. Dies aber sprenge die Grenzen der Gemeinnützigkeit. Das Hessische Finanzgericht müsse aber noch prüfen, ob der früher gemeinnützige Attac-Trägerverein für die verschiedenen Aktionen des Attac-Netzwerks tatsächlich verantwortlich sei. Im zweiten Rechtszug beim Hessischen Finanzgericht und jetzt beim BFH unterlag Attac dann zweimal.