Auf Kosten des Bundes
Die Reform des Länderfinanzausgleichs dürfte nur über eine Entlastung der Länderhaushalte auf Kosten des Bundes umsetzbar sein.
Die Reform des Länderfinanzausgleichs dürfte nur über eine Entlastung der Länderhaushalte auf Kosten des Bundes umsetzbar sein. Sie steht als eines der politischen Megaprojekte noch in dieser Legislaturperiode an. Die Konsequenz legt eine Analyse von Michael Broer, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Hochschule Ostfalia / Wolfsburg, nahe. Broer hat für seine Untersuchung fünf denkbare Reformansätze analysiert und diese auf ihre politische Umsetzbarkeit hin überprüft. Drei Reformansätze schließt Broer als „nicht mehrheitsfähig“ aus. Das ist die Veränderung der Steuerzerlegung bei der Lohnsteuer, die Berücksichtigung der kommunalen Einnahmen und das Normierungsverfahren bei der Grunderwerbsteuer. Grund: Bei diesen Reformen gäbe es zu viele Verlierer. Deshalb dürfte es weder im Bundestag noch im Bundesrat dafür Mehrheiten geben. Anhand der bestehenden Mehrheitsverhältnisse sei laut Broer am ehesten noch eine Reform der Stadtstaatenregelung denkbar. Diese ließe sich auch unserer Einschätzung nach in Bundesrat und Bundestag am ehesten realisieren – schließlich ist der Ärger über die Sonderbehandlung der Stadtstaaten in den Flächenländern groß. Die Regelung sieht vor, dass Stadtstaaten beim Länderfinanzausgleich das 1,35-fache ihrer Einwohnerzahl ansetzen dürfen – somit gilt für die Politik beispielsweise in Berlin das Prinzip: Hauptsache Köpfe anlocken, um höhere Zuschüsse aus dem Gemeinschaftstopf zu erhalten (FB vom 14.1.). Ebenfalls für politisch umsetzbar hält Broer die Neuregelung der Umsatzsteuerzerlegung nach der Einwohnerzahl. Dies käme aber nur dann infrage, wenn darüber als Einzelpaket abgestimmt wird. Wäre dies nicht der Fall, würden die gegenseitigen Interessen der Politiker eine Lösung verhindern. Diese würden schließlich „unabhängig von ihrer Parteibindung immer für eine Regelung stimmen, die das eigene Bundesland bevorzugt“. Daher dürfte „einzig eine Erhöhung der Einnahmen der Länderebene auf Kosten des Bundes (…) – wie schon nach dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts – zu einer Kompromissfindung führen“.
Fazit: Die Reform des Länderfinanzausgleichs wird das dickste innenpolitische Brett dieser Legislaturpe-riode. Sollte es trotz der zu erwartenden Schwierig-keiten zu einer Lösung kommen, dürfte diese zu Lasten der Stadtstaaten und des Bundes gehen.