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Soli bald ohne Rechtsgrundlage ?

Aus dem Soli wird eine Reichensteuer plus

Die Umverteilungsideen der Großkoalitionäre zum Solidaritätszuschlag ab 2021 stoßen auf Widerstand in der Fachwelt. Die Verfassungsmäßigkeit wird zunehmend infrage gestellt.

Die von den Großkoalitionären geplante Gleitzone beim Soli nach 2020 stellt die Verfassungsmäßigkeit der Sondersteuer zusätzlich infrage. Das hat Frank Hechtner, Professor an der TU Kaiserslautern, bei den Berliner Steuergesprächen herausgearbeitet.

Schon nach geltendem Recht zahlt ein wesentlicher Teil der Steuerzahler faktisch keinen Soli. Der Grund: Die Kinderfreibeträge sind stets in voller Höhe anzurechnen. Mit der neuen Freigrenze und Gleitzone verschiebt sich das gesamte Spektrum erheblich. Das Bundesfinanzministerium hat in einer Beispielrechnung unterstellt, dass die Zone für Ledige bei einem zu versteuernden Einkommen von 61.000 Euro beginnt und bis 76.350 Euro reicht.

Verfassungsrechtliche Probleme

Nun müsse man die verfassungsrechtlich relevante Frage stellen, wer den Zuschlag überhaupt noch zahlen wird. Fallweise wird mit dem neuen Soli eine Steuerbelastung von mehr als 50% erfolgen. Diesen Satz aber sieht das Bundesverfassungsgericht als kritische Steuergrenze an.

Verfassungsrechtliche Probleme mit der neuen geplanten Freigrenze beim Soli sieht auch Hanno Kube, Prof. an der Universität Heidelberg. Der Soli, der ursprünglich zur Finanzierung eines bestimmten Bedarfs eingeführt worden war, verkommt demnach immer mehr zu einem Mittel der Umverteilung.

Fazit: Die GroKo widmet den Solidaritätszuschlag in eine Reichensteuer plus um.

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