Der Fahrplan für die Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes steht. Im Februar wird das Verkehrsministerium das entsprechende Gesetz auf den Weg bringen. Dann soll auch die notwendige Grundgesetzänderung erfolgen. Eine neue Behörde wird es nicht geben.
Zentrales Ziel für die privatwirtschaftliche Gesellschaft: das geplante Investitionsniveau zu halten. Die Gesellschaft kann eigenständig Kredite aufnehmen. Und damit ein Problem der Vergangenheit beseitigen helfen: Gerade bei den Investitionen wurde stets gespart, wenn im Bundeshaushalt die Mittel knapp wurden.
Zusammen mit der Infrastrukturgesellschaft schafft das BMVI eine Bundesgenehmigungsbehörde. Sie nimmt den Autobahnbau in die Hand. Damit sollen fehlende Planungskapazitäten in einigen Ländern überspielt werden. Größtes Sorgenkind ist Nordrhein-Westfalen als Verkehrsknotenpunkt. Das Land kommt (wie auch Schleswig-Holstein) bei den Planungen nicht hinterher, weil hier zu viel Personal eingespart wurde.
Die Genehmigung von Großprojekten wie dem BER soll künftig ebenfalls nicht mehr in der Hand von überforderten Regionalbehörden liegen. Schon um der Beamtenmentalität entgegenzuwirken, sich nach allen Seiten hin abzusichern, was die Verfahren enorm in die Länge zieht. Bei Projekten dieser Größenordnung müsse eine höhere Ebene entscheiden und Verantwortung übernehmen, heißt es.
Fazit: Wir versprechen uns einiges von der neuen Behörde. Sie packt die Probleme an der richtigen Stelle an. Die österreichische ASFINAG zeigt, dass eine solche Gesellschaft erfolgreich sein kann. Für Bauunternehmen positiv: Große Bauprojekte kommen künftig schneller in die Umsetzung, die Finanzierung ist gesichert.