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Strom – falsche Preisanreize treiben Netzkosten

Beinahe-Desaster mit Ansage

Atomkraft: Dauerhafte Rotphase? | © Getty
Die Bundesnetzagentur hat mit der Einführung eines neuen Preissystems für Regelenergie eine erhöhte Ausfallgefahr und steigende Netzkosten herbeigeführt. Denn die Regelenergie ist für die Energieversorger so billig geworden, dass sie die Planung schleifen lassen.

Am Beinahe-Blackout an drei Tagen im Juni trägt die Bundesnetzagentur wesentlich Mitschuld. Das verkorkste Preissystem hat die deutsche Stromversorgung instabil gemacht. Am 6., 12. Und 25. Juni brachte die Abfrage der gesamten Regelenergie Deutschland an den Rand eines Stromausfalls. Das im Oktober 2018 eingeführte „Mischpreisverfahren" für Regelenergie führte zu den Beinahe-Ausfällen. Denn im Stromnetz müssen Angebot und Verbrauch immer gleich groß sein. Sonst kommt es zum Stromausfall.

Regelenergie gleicht Ungleichheit zwischen Angebot und Nachfrage aus – Mischpreisverfahren überstürzt eingeführt
Mit Regelenergie gleichen die Versorger im Notfall das Netz aus. Bis zur Einführung des Mischpreisverfahrens versuchten die Versorger, die Nutzung von Regelstrom zu vermeiden. Denn dieser war besonders teuer. Sie erstellten genaue Prognosen über den Strombedarf des nächsten Tages und kauften Strom an der Börse hinzu (Intraday-Handel), wenn die Nachfrage höher war, als das, was sie produzieren konnten. Zwischen 2010 und 2018 sank der Bedarf an Regelenergie stetig.

Das Mischpreisverfahren wurde überstürzt eingeführt. Die Bundesnetzagentur wollte verhindern, dass nochmals so hohe Preise für Regelenergie wie im Oktober 2017 aufgerufen werden. Deshalb führte sie das Verfahren innerhalb weniger Monate ein.

Regelenergie wurde für Versorger billig – Kosten für Verbraucher steigen

Das Preissystem geriet danach komplett aus den Fugen. Die Preise für Regelenergie sanken für die Energieversorger erheblich: Regelenergie ist seither nicht viel teurer als Börsenstrom. Die Kosten für Regelenergie teilen sich Netzbetreiber und Energieversorger. Die Netzbetreiber bezahlen die Kosten dafür, dass kurzfristig Strom verfügbar ist. Die Energieversorger bezahlen nur den Strom, den sie tatsächlich nutzen. Alleine im zweiten Quartal 2019 lagen die Kosten der Netzbetreiber mit 70 Mio. Euro um das Zehnfache über denen des 2. Quartals 2018 mit dem alten Preissystem. Die Zeche für das aus den Fugen geratene Preissystem zahlt der Verbraucher über die Netzentgelte.

Die Folge: Die Versorger verhalten sich marktwirtschaftlich und verlassen sich auf den nun billigen Regelstrom. Dafür nehmen sie es mit der Prognose der Nachfrage nicht mehr genau. Lieber rufen sie immer größere Mengen Regelstrom ab. Deshalb ist immer häufiger zu wenig Strom im Netz. Eine Vermutung mit hoher Wahrscheinlichkeit: Immer mehr Netzbetreiber üben diese Praxis. Deshalb wird immer mehr Regelstrom benötigt.

BNetA war gewarnt – Preissystem muss laut EU-Verordnung wieder geändert werden

BNetzA und BMWi als zuständigem Ministerium waren gewarnt. Einige Unternehmen hatten auf die zu erwartende verschlechterte Versorgungssicherheit und die hohen Kosten hingewiesen.

Die Perspektive: Um den Energiemarkt zu vereinheitlichen verlangt die EU ein neues Preissystem. (Verordnung (EU) 2017/2195). Das wird die Unwucht im Markt für Regelenergie beseitigen. Aber die Bundesnetzagentur lässt sich mit der Einführung Zeit. Erst Ende 2020 wird es nach derzeitigem Stand bundesweit genutzt werden. Bis dahin werden die Kosten für die Verbraucher weiter steigen.

Fazit:

Trotz Warnungen hat die BNetzA das Mischpreisverfahren eingeführt und den Markt in Schieflage gebracht. Nun trödelt die Behörde mit der Einführung des neuen Marktsystems.

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