Berlin: Aufladen steuerfrei
Ihre Mitarbeiter dürfen Elektrofahrräder, die keiner Kennzeichen- und Versicherungspflicht unterliegen, lohnsteuerfrei im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens aufladen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine bisher geltenden Regelungen angepasst.