Bundesrat stimmt Mitte Oktober ab
In wenigen Tagen wird der Bundesrat das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschließen. Unternehmen können sich dann freuen, dass sie einige Belege nicht mehr 10 Jahre lange aufbewahren müssen. Steuerzahler
Mitte Oktober wird der Bundesrat das Bürokratieentlastungsgesetz IV durchwinken - und damit vermutlich auch der Aktenvernichtung im Cum-Ex-Skandal die Tür öffnen. Das befürchten Kritiker angesichts der von zehn auf acht Jahre verkürzten Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Diese Fristverkürzung würde es Banken und Investoren ermöglichen, entsprechende Unterlagen zu vernichten. Die Verkürzung der Frist steht in jedem Fall in einem krassen Widerspruch zur Verjährung von schwerer Steuerhinterziehung (15 Jahre).
Winkt der Bundesrat das Gesetz durch, werden die Ermittlungen im Cum-Ex-Skandal endgültig ins Leere laufen. Die Rückforderung von Gewinnen wäre dann praktisch unmöglich, so die Einschätzung von mit der Materie vertrauten Personen. Der Staat hat dann keinerlei Möglichkeit mehr, entgangene Steuerzahlungen in Milliardenhöhe zurückzufordern.
Fazit: Das Bürokratieentlastungsgesetz ist im Grunde sinnvoll, kann im Cum-Ex-Skandal aber missbraucht werden. Angesichts der Haushaltslücken sollte die Regierung bestrebt sein, entgangener Steuern habhaft zu werden. Außerdem sollte sie alles daran setzen, eine Beschädigung des Vertrauens in den Rechtsstaat zu vermeiden.