Bundesverfassungsgericht prüft Streikrecht für Beamte
Das Verbot des Streikrechts für Beamte in Deutschland steht auf der Kippe. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt darüber am 17. Januar.
Die Vorgaben aus Europa sind eindeutig. Bereits 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschrechte (EGMR) das generelle Streikverbot für Beamte in Deutschland gekippt. Es könne nur dort gelten, wo die im öffentlichen Dienst Beschäftigten im engen Sinn hoheitlich tätig sind (Polizei, Justizvollzug, Streitkräfte).
Heißes Eisen nicht angepackt
Fünf Jahre später griff das Bundesverwaltungsgericht den Fall auf. Der Widerspruch zwischen deutschem und international bindenden Recht wie der Europäischen Menschenrechtskonvention müsse aufgeklärt werden. Die Bundesregierung müsse dies gesetzlich klären – bis dahin gelte das Streikverbot weiter.
Die Große Koalition fasste das heiße Eisen aber nicht an. Sie verwies auf das Bundesverfassungsgericht und dessen ausstehende Beurteilung.
Neubestimmung erforderlich
Diese Schonfrist geht nun zu Ende. Das Bundesverfassungsgericht kann wohl kaum anders entscheiden als der EGMR.
Damit muss die künftige Bundesregierung festlegen, welche Beamtengruppen streiken dürfen und welche nicht. Das wird kompliziert. Zumal hier die Bundesländer und die Gemeinden personell deutlich stärker betroffen sind als der Bund. Und Streiks treffen dort besonders hart – was bisher für die Kitas galt, könnte an den Schulen dann öfter greifen. Hier wurde ein Notbetrieb ja bisher von beamteten Lehrern aufrechterhalten.
Umfassende Reform nicht in Sicht
Eine umfassende Reform des Beamtenrechts ist nicht zu erwarten. Dazu ist die Lobby zu stark, als dass die Vorteile des Beamtendaseins mit der Realität der Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Dienstes abgeglichen würden.
Fazit: Künftig wird es Beamte mit und ohne Streikrecht geben. Letztere werden als „Ausgleich" mit Sicherheit eine höhere Bezahlung verlangen – und durchsetzen. Heftige öffentliche Debatten sind programmiert.