Die Richtung stimmt
Die Umsatz- und Gewinngrenzen, ab denen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten, werden von 500.000 Euro Umsatz auf 600.000 Euro pro Jahr erhöht, die Gewinngrenze auf 60.000 Euro.
Die sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter soll von 410 Euro auf 800 Euro angehoben werden.
Die elektronische Archivierung der Buchführung und des Datenzugriffs (GoBD) soll vereinfacht werden. Der DIHK fordert hier zusätzlich Vorschriften für rechtssichere elektronische Rechnungen.
Die One-In-One-Out-Regel, wonach für jedes neue Gesetz ein altes abgeschafft werden muss, soll bis 30. Juni 2015 eingeführt und auf den Koalitionsvertrag angewendet werden. Sie gilt allerdings nicht für EU-Vorgaben und auch nicht rückwirkend für bereits beschlossene Vorhaben wie den Mindestlohn.
Das Statistische Bundesamt soll ermächtigt werden, bereits vorhandene Verwaltungsdaten zu nutzen. Zudem werden die Berichtspflichten der Unternehmen für CSR-Maßnahmen abgemildert.
Die bisherigen Entgeltbescheinigungen des Arbeitgebers werden standardisiert. Zudem soll ein Informationsportal für sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten eingerichtet werden.
Die Verfahren bei der qualifizierten Zuwanderung aus Drittstaaten sollen beschleunigt werden.
Gründer sollen in den ersten drei Jahren grundsätzlich von Berichts- und Informationspflichten befreit werden. Gewerbeanmeldungen erfolgen künftig nur noch elektronisch.
Fazit: Gabriel kommt der Wirtschaft entgegen. Die stärkere Regulierung der Werksverträge oder der Zeitarbeit scheint er nicht auf der Agenda zu haben. Die Zustimmung des Bundesfinanzministers zu Gabriels Plänen ist sicher. Die zunächst geplante Anhebung der Schwellenwerte bei der Ist-Besteuerung, die zu Steuerausfällen geführt hätte, taucht in Gabriels 25-Punkte-Plan nicht mehr auf.