Morgen (5.3.) soll im Bundesrat das Registermodernisierungsgesetz beschlossen werden. Der Name klingt angestaubt, das Gesetz hat es aber in sich. Ziel ist die Einführung einer individuellen Personenkennziffer. Mit dieser Zahl, die auf der schon existierenden Steuer-ID basieren soll, könnten bis zu 50 Bundesbehörden verwaltungsübergreifend Persönlichkeitsprofile erstellen. Damit würde der gläserne Bürger gegenüber der Verwaltung real. Gegen die Personen-ID gibt es erhebliche Widerspruch. Während des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Konferenz der deutschen Datenschutzbeauftragten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und von der Bundesregierung gefordert, bereichsspezifische Kennziffern zu nutzen. Das würde die Zusammenführung von Daten zumindest erschweren. Auch das Bundesverfassungsgericht hat Stellung gegen die Personen-ID bezogen. Problematisch ist demnach die "Verknüpfung personenbezogener Daten in einer übergeordneten Kennzahl." Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat die Landesregierung jetzt nochmal aufgefordert, die Einführung der Personen-ID im Bundesrat zu stoppen.
Fazit: Obwohl die verfassungsrechtlichen Bedenken erheblich sind, will der Bundesrat die einheitliche Personenkennziffer beschließen. Aber vielleicht verhindern ja Deutschschlands organisatorische Kompetenzen danach die Einführung in der Praxis - und in 15 Jahren wird das System auf der dezentralen Blockchain umgesetzt.
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