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Vergessen zu verhandeln

Energievertrag macht Kohleausstieg teuer

Der deutsche Kohleausstieg ist langwierig und teuer. Das hat damit zu tun, dass sich Deutschland an das Investitionsschutzabkommen hält, das Teil des Energiecharter-Vertrages von Anfang der Neunziger Jahre ist. Hätte Berlin anders agiert, hätten wir Milliarden sparen können

Der deutsche Kohleausstieg ist deshalb so teuer, weil sich die Bundesregierung aus strategischen Überlegungen an ein Investitionsschutzabkommen hält, das sie auch hätte kündigen können. Es ist Teil des Energiecharta-Vertrages (ECT). Dieser wurde in der ersten Hälfte der neunziger Jahre geschlossen, um die Energiesektoren der Nachfolgestaaten der Sowjetunion und osteuropäischer Staaten in die europäischen und globalen Märkte zu integrieren. Handel, Transit und Investitionen im Energiebereich werden darin geregelt.

Internationaler Vertrag als Druckmittel

Dem Kohleausstiegsgesetz zufolge werden die Betreiber von Braunkohlekraftwerken 4,35 Mrd. Euro erhalten. 2,6 Mrd. Euro gehen an RWE, gut 1,75 Mrd. Euro an LEAG. In den Verhandlungen mit der Regierung haben die Kraftwerksbetreiber den Energiecharta-Vertrag (ECT) als Druckmittel genutzt.

In den Verhandlungen zum Kohleausstieg haben die Konzerne den internationalen Vertrag offenbar als Druckmittel genutzt. Zwar waren die konkreten Verhandlungen zum Kohleausstieg geheim. Aber der Paragraph 24 des Braunkohleausstiegsvertrags liefert einen starken Hinweis. Denn dort wird eine Schiedsgerichtsbarkeit aufgrund internationaler Verträge ausgeschlossen und als einziger Vertrag der ECT namentlich genannt. Der Vertrag sichert privaten Investoren im Energiesektor hohe Entschädigungen zu, falls sie durch politische Änderungen der Rahmenbedingungen wirtschaftliche Verluste erleiden. Einen Präzedenzfall gibt es auch: Vattenfall etwa hat die Bundesrepublik im Rahmen des Vertrags vor einem Schiedsgericht wegen des Atomausstiegs verklagt. 

Bundesregierung hat rechtzeitige Neuverhandlung des Vertrags versäumt

Dass sich die Bundesregierung jetzt an die Investitionsschutzabkommen hält, ist eine strategische Entscheidung für den Standort. Allerdings hätte Berlin den Vertrag auch rechtzeitig neu verhandeln können. Dann wäre es möglich gewesen, hohe Entschädigungszahlungen für das Abschalten CO2-intensiver Energie-Infrastruktur im Rahmen der Energiewende zu vermeiden.  

Eine Kündigung des Vertrags, wie es Italien 2016 machte, kommt für die Bundesregierung allerdings kaum in Betracht. Der Vertrag bietet osteuropäischen Staaten Sicherheit, was deren Einbindung in das europäische Energienetz angeht. Nicht zuletzt durch Nordstream 2 sind die energiepolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und Osteuropa schon schwer belastet. Für Investoren und Nachbarstaaten hätte Deutschland bei einer Kündigung das Bild eines unsicheren Partners abgegeben. Inzwischen laufen die Verhandlungen mit der EU und den Mitgliedstaaten zur Neufassung. 

Fazit: Auch die hohen Entschädigungszahlungen für die Braunkohlekonzerne zeigen, dass die Energiewende ein wenig durchdachtes Projekt der Regierung ist. Eine rechtzeitige Neuverhandlung des ECT hätte Milliarden sparen können.
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