Entscheidung ist offen
Die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ist nur ein Fingerhakeln zwischen Berlin und den Ländern. Eine echte Neuordnung inklusive Aufgabenverteilung ist nicht in Sicht.
Die Entscheidungsschlacht um die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs steht weiter aus. Nachdem einst der 18. Juni der D-Day sein sollte, haben sich bisher nur die Länder untereinander geeinigt (am 3. Dezember). Schönheitsfehler der Übereinkunft ist, dass der Bund die Zeche allein übernehmen soll. Präzise: Statt 8,5 Mrd. Euro wie vom Bund angeboten, wollen die Länder nun 9,65 Mrd. Euro. Sie begründen dies mit den bis 2020 steigenden Steuereinnahmen. Das aber ist für das Bundesfinanzministerium (BMF) inakzeptabel. Dabei geht es weniger um Geld, als um die Hoheit über die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gewünschte Infrastrukturgesellschaft. Darin sollen die seit 2002 von den Bundesländern verwalteten Bundesstraßen aufgehen. Damit würde vorwiegend an der Spree entschieden, welche Verkehrsprojekte gesamtdeutsch Vorrang haben. Für Bayern ist dies ein rotes Tuch. Denn da die CSU oft den Bundesverkehrsmister stellt, wurden Bayerns Wünsche immer wieder bevorzugt behandelt. Dies könnte bei mehr zentraler Vergabe entfallen. Die Gesellschaft fehlt deshalb auf Drängen Münchens in der Übereinkunft der Bundesländer. Die Interessen des Bundes und der Länder gehen auch noch in anderer Hinsicht auseinander. Berlin würde eine Einigung zu früh kommen. Denn wegen der Flüchtlinge muss der Bund schon vor Länderfinanzausgleichszahlungen zusätzlich mindestens 8 Mrd. Euro dauerhaft in die Länderkassen spülen. Nachforderungen sind in Sicht – da käme eine weitere Verpflichtung von Mehrausgaben in Höhe von knapp 10 Mrd. Euro p.a. ab 2020 ungelegen. Die schwarze Null in der mittelfristigen Finanzplanung könnte zu leicht rosa werden. Als Manövriermasse hat der Bund aber noch den Solidaritätszuschlag. Sein Auslaufen könnte nach 2019 gestreckt oder ganz vermieden werden. Eine Begründung würde sich schon finden lassen.
Fazit: Der Bund wird nur dann in die Tasche greifen, wenn er dafür die Hoheit über die Fernstraßen erhält und beim Soli schalten und walten kann, wie es die Kassenlage erfordert. Ob dies vor den Landtagswahlen im Frühjahr 2016 konsensfähig ist, bezweifeln wir.