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Steuern

Erhöhung in Vorbereitung

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bereitet Abschaffung der Abgeltungssteuer vor.
Die Abschaffung der Abgeltungssteuer 2018 wird vorbereitet. Für den Fiskus rechnet sich das. Einkommensteuerzahler berappen mehr.
Der Bundestag bereitet die erste Steuererhöhung vor. Sie kommt frühestens 2018 – also nach der Bundestagswahl. Im Finanzausschuss wird am Montag praktisch nur noch über das Wie der Abschaffung der Abgeltungssteuer diskutiert. Das Ob steht nicht mehr infrage, seitdem der internationale Austausch von Kontendaten für Erträge ab 2016 vereinbart ist. Die seinerzeitige Begründung für die Abgeltungssteuer ist hinfällig: 25% auf einen Betrag von X ist besser als 45% „von nix“, so Ex-Finanzminister Peer Steinbrück. An der Spitze der Bewegung gegen die Abgeltungssteuer im Regierungslager steht Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er hatte sich vehement für den Informationsaustausch stark gemacht, um den normalen Einkommensteuertarif auf Kapitalerträge durchzusetzen. Zwei Modelle stehen bei Rückkehr zur Besteuerung nach dem Einkommensteuertarif zur Wahl:
  • Die Linke will eine Meldepflicht aller Kapitalerträge durch die Kreditinstitute an das Bundeszentralamt für Steuern. Es informiert dann die zuständigen Finanzämter. Sie können dann mit den von den Steuerpflichtigen gemeldeten Beträgen abgleichen.
  • Die Grünen wollen eine Verpflichtung der Steuerzahler, Kapitalerträge anzugeben. Die Banken sollen dazu verpflichtet werden, Jahres- und Steuerbescheinigungen auszustellen.
Mit der Wiedereinführung der individuellen Besteuerung gilt auch wieder die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten. Dieses Modell stößt vermutlich bei Union und SPD auf mehr Zuspruch. Es bleibt bei der Abschaffung der Spekulationsfrist. Realisierte Kursgewinne werden individuell besteuert. Für das BMF rechnet sich die Sache auf jeden Fall. Statt wie zuletzt 7,8 Mrd. Euro dürften mindestens 50% mehr in die Kasse kommen. Denn neben dem höheren Steuersatz gibt es ja auch die vollständige Erfassung der Auslandseinnahmen. Die Rückkehr zur alten Besteuerung von Kapitalerträgen hat für den Staat einen weiteren Vorteil. Bei einem Zinsanstieg muss er zwar mehr für Zinsen aufwenden; einen Teil holt er sich aber über die höheren Steuern auf Zinserträge wieder herein.

Fazit: Das Ende der Abgeltungssteuer bringt Mehreinnahmen sofort und der Fiskus fängt bei einem Zinsanstieg einen Teil der höheren Belastungen auf. Der Privatmann wird fortlaufend geschröpft.

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