Erst die kleine, später die große Rentenreform
Die neue Bundesregierung wird nur eine kleine Rentenreform beschließen. Der umfassende Entwurf wird dagegen erst noch ausgearbeitet und wahrscheinlich erst in der nächsten Legislaturperiode beschlossen. Dies lässt sich aus den Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU/CSU, FDP und Grünen herauslesen.
Die Rente mit 63 ist entgegen anders lautender Meldungen nicht tot. Sie wird aber modifiziert. So wird es eine Teilrente ab 60 Jahren abschlagsfrei in ausgewählten Berufen geben. Das werden die sein, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schon seit längerem als besonders problematisch aufführt (Dachdecker).
Finanzierungs aus Steuermitteln
Die Finanzierung soll aber nicht die Rentenkasse übernehmen. Das Geld kommt aus dem Bundeshaushalt – wie ja künftig auch für die Rente mit 63 (3 Mrd. Euro p.a.). Die Teilrente mit 60 wird nebenbei schrittweise aufs Endalter 65 gebracht. Es soll zudem neue, bessere Anreize zu einer längeren Lebensarbeitszeit geben.
Die Große Rentenreform soll dann eine Kommission vorbereiten. Sie hatte ja die Union im Bundestagswahlkampf gefordert. Ziel soll eine Altersrente sein, die die demografischen Untiefen bis 2045 ausgleicht. Entscheidungen werden dazu erst in der nächsten Legislaturperiode mit breiter Beteiligung aller Parteien erfolgen.
Fazit: In der Rentenpolitik soll mehr langer Atem statt Alarmismus („Altersarmut") einkehren. Wie lange die Parteien dies durchhalten, ist abzuwarten.