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Juristische und politische Bedenken gegen AfD-Verbot

Fraktionen unterstützen AfD-Verbotsantrag nicht

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages ©Bernd von Jutrczenka/picture alliance
Die Politik und die Medien diskutieren den Antrag von Bundestagabgeordneten zum Verbot der AfD. Dabei wird es aber auch bleiben, denn die breite Unterstützung im Bundestag fehlt bisher.

Trotz hitziger medialer Debatten: Es wird kein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD geben. Den fraktionsübergreifenden Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren hatte 37 Abgeordnete der SPD, Union, Grünen und Linken gestellt. Die Fraktionen im Bundestag unterstützen die Initiative von Marco Wanderwitz (CDU) und seinen Mitstreitern aus den anderen Parteien aber nicht. 

Fraktionen unterstützen AfD-Verbotsantrag nicht

Die Bundestagsfraktionen haben gegenüber FUCHSBRIEFE bestätigt, dass sie den Antrag der Abgeordneten nicht unterstützen werden. Aus der Union hören wir dazu, dass es juristische Bedenken für ein solches Verbotsverfahren gibt. Das erklärte Thorsten Frei, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU gegenüber FUCHS. 

Ähnlich ist die Einschätzung bei den Bundestagsfraktionen der SPD und den Grünen. Aus beiden Parteien lautet der Tenor: Das Verbots-Vorhaben ist nicht zu Ende gedacht. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, der AfD Verfassungsfeindlichkeit "juristisch wasserdicht" nachweisen zu können. Die grüne Bundestagsfraktion weist gegenüber FUCHS darauf hin, dass es die "Aufgabe der Fachministerkonferenz und der Landesinnenminister ist, die Beweissammlung anzutreten, damit danach eine fundierte Entscheidung" getroffen werden kann. 

Parteien haben juristische und politische Bedenken

Die Parteien hegen auch Befürchtungen vor politischen Kollateralschäden eines solchen Verfahrens. Ein Verbotsantrag wird erheblichen Widerstand der AfD auslösen. Allein das wird der Partei eine erhöhte Aufmerksamkeit garantieren. Darüber hinaus befürchten Politiker, dass es der Partei weitere Wähler und Sympathisanten in die Arme treiben wird. Bei einem Scheitern des Verbots-Verfahrens wegen juristischer Fehler könnte dieser Effekt erheblich sein. Das wäre dann ein Geschenk für die Partei. Ein Prozess würde sich voraussichtlich jahrelang ziehen. Das bestätigt uns auf Anfrage auch Stephan Thomae, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP.

Fazit: Vor der Bundestagswahl wird es kein AfD-Verbotsverfahren geben. Die Fraktionen im Bundestag fürchten eine fehlende Rechtsgrundlage und unterstützen den Antrag nicht.
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