Die Wahl des Bundespräsidenten am 12. Februar 2017 wird schon im 2. Halbjahr 2016 ihre Schatten voraus werfen. Sie könnte sich zu einem kleinen Polit-Krimi entwickeln – wenn sich Bundespräsident Joachim Gauck nicht doch noch einmal bitten lässt. Im Moment heißt es inoffiziell aus dem Amtssitz Bellevue: Der Bundespräsident will keine zweite Amtszeit.
Gauck kann sich darauf einrichten, dass ihm die Parteispitzen von CDU und SPD ihre Aufwartung machen werden. Denn für Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wie für Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) ist die Ausgangslage wenig komfortabel. Weder die Christ- noch die Sozialdemokraten können in der Bundesversammlung einen eigenen Kandidaten durchbringen. Frank-Walter Steinmeier als gemeinsamer (SPD-)Kandidat würde zwar Angela Merkel gefallen. Aber ihre Partei spielt da nicht mit. Die SPD möchte wiederum nicht kurz vor der NRW- und der Bundestagswahl das Zeichen für die Fortsetzung der Großen Koalition geben.
Ein überparteilicher Kompromisskandidat ist nicht auszuschließen. So hören wir es aus den beiden Parteien. Auch Joachim Gauck fiel 2012 bereits diese Rolle zu. Die derzeitigen Großkoalitionäre in Berlin möchten eine Richtungs-Festlegung vor der NRW-Wahl unbedingt vermeiden. Sie fürchten, dass ein parteipolitisch gefärbter rot-schwarzer, rot-rot-grüner oder schwarz-grün-(gelber) Präsident die eigene Anhängerschaft im Vorfeld der Bundestagswahl im September 2017 demobilisieren würde.
Bundespräsident Gauck, der als nicht uneitel gilt, wird auf die Avancen aus CDU und SPD warten. Eine Wiederwahl mit vier Fünfteln der Bundesversammlung wäre ihm sicher. Zwar heißt es unisono in beiden Parteizentralen der Großkoalitionäre: „Wir warten auf die Entscheidung des Amtsinhabers.“ Doch der steht nicht unter Zugzwang, im Gegenteil. Er wird sich von höchster parteipolitischer Stelle bitten lassen, „im Interesse des Landes“ weiter zu machen.
Fazit: Schlägt Gauck tatsächlich eine zweite Amtszeit aus, müssen Merkel und Gabriel politisch Farbe bekennen und sich frühzeitig auf eine Wunschkoalition in Berlin festlegen, die dann im Vorfeld zur NRW- und Bundestagswahl ihren Kandidaten für das höchste Amt im Staate wählt.