Gebrauchtwagen: Haftung trotz Ausschluss
Die Formulierung „gekauft wie gesehen" schließt zumindest bei Gebrauchtwagen eine Gewährleistung nicht aus. So entschied kürzlich das OLG Oldenburg (Urteil vom 28.08.17, AZ: 9 U 29/17). Ausgeschlossen werden nach Auffassung der Richter nur solche Schäden, die ein Laie auf den ersten Blick erkennen muss. Werden erst durch einen bestellten Gutachter Schäden bezifferbar, gibt es Gewährleistungsansprüche.