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Neue Energieeffizienzrichtlinie: Weniger Bürokratie und höhere Verbrauchsgrenzen für Unternehmen**

Geringere Anforderungen an Energieeffizienz

Das Bundeskabinett hat die Energieeffizienzrichtlinie deutlich entschärft. Davon profitieren viele Unternehmen.

Die Regierung hat die Energieeffizienzrichtlinie deutlich entschärft. Die alte Fassung hätte hohe Investitionen und einen großen bürokratischen Aufwand von Unternehmen erfordert. Das neue Gesetz betrifft nun wesentlich weniger Unternehmen und gibt betroffenen Unternehmen deutlich mehr Freiheiten. 

Deutlich höhere Grenzwerte für den Energieverbrauch

Neue Grenzwerte haben zur Folge, dass wesentlich weniger Unternehmen ein Energie- und Umweltmanagementsystem aufbauen müssen. Bisher mussten Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr Energie im Jahr ein Energiemanagement installieren. 

Nach der Novellierung müssen das erst Unternehmen ab 23,6 GWh pro Jahr. Selbst mittelgroße Gießereien verbrauchen häufig weniger Energie und sind damit nach der Gesetzesänderung nicht mehr dazu verpflichtet, ein Energiemanagementsystem einzuführen. Die Meldepflicht für Abwärme gilt in Zukunft ebenfalls nur für Großerzeuger (Verbrauch ab 23,6 GWh je Jahr). 

Nur noch große Energieverbraucher müssen Abwärmemengen melden

Die Meldepflicht für Abwärme gilt in Zukunft ebenfalls nur für Großerzeuger (Verbrauch ab 23,6 GWh je Jahr). Bisher enthielt das Gesetz die Pflicht zur Nutzung oder Vermeidung von Abwärme. Diese Pflicht entfällt. 

In Zukunft müssen auch nur noch Betreiber großer, energieintensiver Anlagen Kosten-Nutzen-Analysen für die Abwärmenutzung erstellen, wenn sie Anlagen  neu bauen oder modernisieren. Das gilt ab einem Energieverbrauch von 8 GWh pr Jahr  bei Industrieanlagen, 7 GWh pro Jahr bei Energieanlagen und 1 GWh pro Jahr für Rechenzentren.

Fazit: Das Energieeffizienzgesetz wurde entschärft. Viele Unternehmen können es nun wesentlich leichter erfüllen.
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