Gesetz ohne Wirkung
Seit 2009 kann Deutschland Auslandsinvestitionen untersagen, die die „öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ der Bundesrepublik gefährden könnten.
Seit 2009 kann Deutschland Auslandsinvestitionen untersagen, die die „öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ der Bundesrepublik gefährden könnten. Bisher ist dies noch nie geschehen. Das liegt auch am schwammigen Begriff der „Gefährdung“. Sie ist außerordentlich schwer gerichtsfest einzugrenzen. Zudem erfasst das Gesetz weder Beteiligungen unter 25% noch Neugründungen durch ausländische Investoren aus Drittstaaten.