Gesundheitsämter könnten etliche Maßnahmen ergreifen
Den Sonderweg Tübingens bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie könnten auch andere Kommunen gehen. "Sie könnten ihn sogar noch viel einfacher beschreiten und hätten mehr Rechte und Möglichkeiten zur Umsetzung diverser Schutzmaßnahmen." Das sagt uns Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) im Gespräch. Denn die kleine Stadt südlich von Stuttgart hat kein eigenes Gesundheitsamt, das bestimmte Anordnungen treffen kann. Palmer: "Wir konnten vielfach nur an die Bürger appellieren, unsere vorgeschlagenen Maßnahmen zu nutzen."
Viele Tübinger Maßnahmen sind leicht umsetzbar. Beispiel getrennte Einkaufszeiten: In Tübingen wurde an die Bürger appelliert, dass sich alle an Zeitfenster beim Shoppen halten. So sollten sich jüngere und ältere Menschen aus dem Weg gehen, das Ansteckungsrisiko deutlich minimiert werden. Gesundheitsämter könnten. Im Gegensatz zu Tübingen könnten Landkreise mit Gesundheitsämtern ein solches Vorgehen sogar verpflichtend anordnen. Ähnlich verhält es sich mit Taxi-Gutscheinen für ältere, damit diese den ÖPNV nicht benutzen müssen.
Datenschutz oder Gesundheitsrisiko und Freiheitsbeschränkung?
Zum Teil wurden inzwischen manche Tübinger Ansätzen übernommen. Dazu zählen das Testkonzept für Alten- und Pflegeheime, die nachweislich mit Inzidenzen von weit über 500 noch immer der absolute Hot-Spot sind. Auch die Versorgung mit FFP2-Masken wird inzwischen bundesweit in die Wege geleitet.
Allerdings steht sich die deutsche Bürokratie bei der Abwendung der "nationalen Notlage" ständig selbst im Wege. So bremst der Datenschutz immer wieder Maßnahmen aus. Der Masken-Versand verzögert sich dadurch flächendecken, die Corona-Warnapp liefert darum keine relevanten Hinweise.
Pragmatisch durch die nationale Notlage
Palmer ging in Tübingen auch in dieser Frage einen pragmatischen Weg. Es wurde eine zentrale Datenabfrage beim Einwohnermeldeamt vorgenommen. Dann wurden 20 Azubis in eine Turnhalle gesetzt und haben die FFP2-Masken verschickt. Nach vier Stunden war das erledigt. Angesichts der "nationalen Notlage" wurde auf die Anfrage beim Datenschutzbeauftragten verzichtet. "Wenn man sich in einer solchen Situation auf allen Ebenen absichern will, ist nichts Notwendiges schnell umsetzbar", so ein mit der Situation Vertrauter.
Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Darum ist es auch verwunderlich, dass seit Monaten die Freiheitsrechte massiv eingeschränkt und Maßnahmen ergriffen werden, die noch vor Jahresfrist kaum denkbar waren. Wenn es aber um zeitlich befristete Ausnahmen beim Datenschutz geht, wird schon die Diskussion darüber mit dem Argument abgebrochen, das sei politisch nicht durchsetzbar. "Das können Sie doch niemandem erklären, den Sie hier auf dem Marktplatz treffen", so Palmer zu FUCHS.
Fazit: Benchmarking und Best Practice sind gut funktionierende Lern-Mechanismen. Das Beispiel Tübingen zeigt zudem, dass es in dieser nationalen Notlage erfolgreich ist, selbst zu denken und pragmatisch zu handeln. Dieser Weg stünde auch anderen Kommunen offen, um ihre Einwohner noch besser zu schützen und schneller wieder mehr Freiheit zu ermöglichen.