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WHO will mit Pandemievertrag durchgreifen

Gesundheitsministerium: Dafür gibt es manchmal gute Gründe

Flagge der WHO. © shaadjutt36 / stock.adobe.com
Die Weltgesundheitsorganisation handelt mit den Nationalstaaten gerade ein neues Pandemieabkommen aus. Kritiker befürchten, dass die WHO künftig über den Verfassungen der einzelnen Staaten steht, durchgreifen und konkrete Maßnahmen (z. B. Lockdowns) anordnen kann. Das Gesundheitsministerium bestätigt die Möglichkeit nun indirekt.

Die Kritiker des neuen Pandemieabkommens, den die WHO mit den Nationalstaaten aushandeln will, scheinen recht zu haben. Offensichtlich geht es bei den Verhandlungen in der Tat darum, dass die Weltgesundheitsorganisation Durchgriffsrechte bekommt, die über der Verfassung der Nationalstaaten stehen. 

So jedenfalls interpretieren wir das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das hat zwar noch immer nicht konkret auf die Fragen von FUCHSBRIEFE zum Pandemieabkommen geantwortet (FB vom 23.05.). Wir hatten u. a. direkt gefragt, ob die WHO eine Durchgriffsmöglichkeit anstrebt und ob das BMG (respektive die Bundesregierung) eine solchen Möglichkeit zulassen würde. Das BMG antwortet uns auf erneute Nachfrage nun: „Die WHO hat nur den Nationalstaaten gegenüber Durchgriffsmacht, wenn diese das erlauben. Dafür gibt es manchmal gute Gründe.”

Fazit: Eine Position hat das BMG offenbar nicht und es tut weiter so, als wäre es am Verhandlungsprozess nicht beteiligt. Auch bleibt das Haus weiter Antworten auf diverse Fragen schuldig, darunter z. B., was die WHO unter Umweltkatastrophen versteht, die dem Vernehmen nach künftig ebenfalls mit Pandemieregeln bekämpft werden sollen.
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