Gesundheitsministerium: Dafür gibt es manchmal gute Gründe
Die Kritiker des neuen Pandemieabkommens, den die WHO mit den Nationalstaaten aushandeln will, scheinen recht zu haben. Offensichtlich geht es bei den Verhandlungen in der Tat darum, dass die Weltgesundheitsorganisation Durchgriffsrechte bekommt, die über der Verfassung der Nationalstaaten stehen.
So jedenfalls interpretieren wir das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das hat zwar noch immer nicht konkret auf die Fragen von FUCHSBRIEFE zum Pandemieabkommen geantwortet (FB vom 23.05.). Wir hatten u. a. direkt gefragt, ob die WHO eine Durchgriffsmöglichkeit anstrebt und ob das BMG (respektive die Bundesregierung) eine solchen Möglichkeit zulassen würde. Das BMG antwortet uns auf erneute Nachfrage nun: „Die WHO hat nur den Nationalstaaten gegenüber Durchgriffsmacht, wenn diese das erlauben. Dafür gibt es manchmal gute Gründe.”