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Compliance im Gesundheitswesen

Große Verunsicherung

Das geplante Anti-Korruptions-Gesetz wird für Ärzte, Heilberufe und Apotheker zur Kostenfalle.
Der kürzlich von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Gesetzesentwurf zum Anti-Korruptionsgesetz sieht die Schaffung eines eigenen Straftatbestands für Korruption im Gesundheitswesen vor. Korrupten Ärzten oder Apothekern drohen Geldbußen und bis zu drei Jahre Haft. Völlig unklar ist aber, was als korrupt gilt: Jede Schulung, jedes Geschenk, jeder Vertrag könnte darunter fallen. Im Entwurf heißt es, dass Ärzte etwa keine Vergütungen für Bevorzugungen erhalten dürfen. Solange sie sich aber noch im Rahmen des sozial Üblichen verhalten, bestünden keine Probleme. Diese schwammigen Formulierungen schaffen eine hohe Rechtsunsicherheit. So fordert Dirk Heinrich vom NAV-Virchow-Bund „glasklare Vorgaben, was Korruption ist und was nicht“. Die Berater-Branche bekommt ein neues, großes Betätigungsfeld. Die Heilberufe müssen ihre Verträge und Abläufe auf mögliche Compliance-Verstöße abgleichen. Kliniken mit großen Rechtsabteilungen seien da besser aufgestellt als die Praxen niedergelassener Ärzte, meint Claudia Böhm von der Kanzlei von Boetticher. Die umfangreichen Dokumentations- und Transparenz-Vorschriften werden teuer. Bei angestellten Ärzten und Pflegepersonal in öffentlichen Krankenhäusern gibt es bereits strengere Compliance-Richtlinien. Dort stieg der tägliche Bürokratieaufwand beträchtlich, konstatiert der Marburger Bund. Oft werden Compliance-Dokumentationen auf Stationssekretariate delegiert, dies erfordert aber kostenintensiven Personaleinsatz.

Fazit: Von wegen „kostenneutral“ – Dokumentation und notwendige Rechtsberatung machen das Gesetz für Unternehmen im Gesundheitssektor erheblich teurer.

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