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Klimaneutralität im Grundgesetz hat mit potenziell weitgehenden juristischen Folgen 

Infrastruktur vs. Klimaschutz: Ein neuer Zielkonflikt

Künftige Infrastrukturprojekte könnten durch Klimaklagen erheblich verzögert werden. Die Festschreibung der Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz bietet Umweltorganisationen neue rechtliche Hebel. Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler befürchtet, dass diese Entwicklung langfristig Konflikte zwischen Infrastrukturprojekten und Umweltschutzverbänden verstärken.

Die Hoffnungen auf große positive Effekte des Sondervermögens "Infrastruktur" sind hoch, das Risiko zu Scheitern aber auch. Denn künftige Investitionsprojekte laufen Gefahr, von Klimaklagen ausgebremst zu werden. Solche Klagen könnten mittelfristig die Folge davon sein, dass das Ziel Klimaneutralität 2045 im Grundgesetz festgeschrieben wird. 

NGOs bekommen Klage-Hebel in die Hand

Das Problem: Ins Grundgesetz (Art. 143h GG) wird eingeflochten, dass Investitionen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) dem Ziel dienen müssen, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Umweltschützer und NGOs bekommen mit der Definition von Klimaneutralität einen enormen Hebel in die Hand. Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler erklärt im Gespräch mit FUCHSBRIEFE, das Risiko: Klimaneutralität könne von nun an für richterliche Entscheide über andere Klagen zur Auslegung genutzt werden. Mittelfristig könnte sich der Begriff der Klimaneutralität im Rechtswesen dann verselbständigen.

Schon heute regelt das Grundgesetz eine Pflicht des Staates zum Klimaschutz. Art. 20a GG verpflichtet den Staat dazu, die Umwelt auch für künftige Generationen zu schützen. Künftig könnte in einem Rechtsstreit um den Umweltschutz auf die Klimaneutralität 2045 verwiesen, diese eingefordert werden. Wird dann Umweltschutz mit Klimaneutralität ausgelegt, bekräftigt das die Position von Umweltorganisationen. Das könnte dann jegliche betroffene Investitionsprojekte im Zweifelsfall lahmlegen.

Neuer Zielkonflikt zwischen Infrastrukturplänen und Umweltstaatsprinzip 

Mit der Neufassung des Grundgesetzes wurde ein neuer Zielkonflikt geschaffen. Denn das Umweltstaatsprinzip und Infrastrukturvorhaben stehen potenziell im Konflikt miteinander, erklärt Boehme-Neßler. Infrastrukturprojekte können sich durch Klagen jahrelang verzögern. Solche Klagen dauern meist mindestens 18 Monate, plus weitere Klagen bei höheren Instanzen. Das kann dann potenziell bis zum Bundesverfassungsgericht laufen.

Dieser Befund wird von Beobachtern aus dem politischen Raum gestützt. Hinter vorgehaltener Hand hören wir, die Einschätzung, dass es der Politik zwar gelungen ist, sich finanziell erhebliche Beinfreiheit zu verschaffen. Geld allein wird allerdings nicht helfen, wenn die staatlichen Strukturen nicht "fit gemacht" werden. Etliche Planungs- und Genehmigungsprozesse seien "elendig langwierig", die juristischen Risiken ohnehin schon hoch.

Fazit: Die Aufnahme von Klimaneutralität ins Grundgesetz könnte mittelfristig zur Folge haben, dass Umweltverbände bald Infrastruktur- und auch andere Investitionsprojekte mit Klagen attackieren.

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