Innenminister und Verfassungschutzleiter in NRW agierten ohne Rechtgrundlage
Da spricht man wohl von einem Schuss ins eigene Knie … Die öffentlichen Äußerungen des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen Herbert Reul (CDU) sowie des Leiters des Landesverfassungsschutzes Burkhard Freier im Januar bzw. Juli 2019, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als Prüffall bearbeite, waren rechtswidrig, weil ohne Rechtsgrundlage. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erging am vergangenen Mittwoch.
Damit hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gerichtfest, was man dem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidentin Hans-Georg Maaßen bei seiner Abberufung unterstellte: dass er sein Amt politisch führe. Damals schrieb der Spiegel Online in einer Kolumne "Agitation und Propaganda": Selbstverständlich könne so ein Mann nicht mehr länger vom Staat beschäftigt werden …
Fazit: Das Urteil fiel eindeutig aus. Die Richter brauchten nicht einmal eine mündliche Verhandlung.