Juristischer Trick entlarvt Demokratieverständnis des Senats
Der rot-rot-grüne Senat in Berlin macht gerade vor, dass er nichts von der Parlamentsbeteiligung bei seinen Corona-Entscheidungen hält. Laut dem kürzlich verabschiedeten Parlamentsbeteiligungsgesetz muss das Berliner Parlament eingebunden werden, bevor Beschlüsse des Senats zu Corona-Maßnahmen in Kraft treten. Vorige Woche hatte der Senat nun die sechste Infektionsschutzverordnung vorgelegt – zur "Kenntnisnahme", nicht zur Abstimmung. Das hatte in der Opposition für Irritationen und Widerspruch gesorgt, weil es in der Verordnung auch um Regelungen zu "Kontaktbeschränkungen und dem Aufenthalt im öffentlichen Raum" ging.
Die trickreiche Begründung des Senats: Die Verordnung enthalte zwar den Vorschlag; dieser sei aber "nicht zustimmungspflichtig". Laut §28 a, Absatz 2 des Infektionsschutzgesetztes ist das nur der Fall, wenn "Ausgangssperren" beschlossen würden, nicht jedoch "Kontaktbeschränkungen". Senatssprecherin Melanie Reinsch erklärte dazu gegenüber dem rbb24: "Selbstverständlich hat der Senat das geprüft, bevor er die Verordnung beschlossen hat."