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Berliner Senat schaltet Parlament aus

Juristischer Trick entlarvt Demokratieverständnis des Senats

Der Berliner Senat hält nicht viel von einer Parlamentsbeteiligung bei seiner Corona-Politik. Das zeigt gerade ein juristischer Winkelzug des rot-rot-grünen Senats. Der schaltet - mit einem Wortspiel - die Abstimmung im Parlament aus.

Der rot-rot-grüne Senat in Berlin macht gerade vor, dass er nichts von der Parlamentsbeteiligung bei seinen Corona-Entscheidungen hält. Laut dem kürzlich verabschiedeten Parlamentsbeteiligungsgesetz muss das Berliner Parlament eingebunden werden, bevor Beschlüsse des Senats zu Corona-Maßnahmen in Kraft treten. Vorige Woche hatte der Senat nun die sechste Infektionsschutzverordnung vorgelegt – zur "Kenntnisnahme", nicht zur Abstimmung. Das hatte in der Opposition für Irritationen und Widerspruch gesorgt, weil es in der Verordnung auch um Regelungen zu "Kontaktbeschränkungen und dem Aufenthalt im öffentlichen Raum" ging. 

Die trickreiche Begründung des Senats: Die Verordnung enthalte zwar den Vorschlag; dieser sei aber "nicht zustimmungspflichtig". Laut §28 a, Absatz 2 des Infektionsschutzgesetztes ist das nur der Fall, wenn "Ausgangssperren" beschlossen würden, nicht jedoch "Kontaktbeschränkungen". Senatssprecherin Melanie Reinsch erklärte dazu gegenüber dem rbb24: "Selbstverständlich hat der Senat das geprüft, bevor er die Verordnung beschlossen hat."

Fazit: Das Vorgehen des Berliner Senats mag formaljuristisch korrekt sein. Es hebelt aber die Beteiligung des Parlaments aus, die – in der Sache – vom Gesetzgeber angestrebt und grundgesetzlich nötig ist. Und es zeigt, welches Demokratieverständnis der rot-rot-grüne Senat hat und was er vom Parlament hält.
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