Justiz arbeitet an Haftung
Eine verschärfte Haftung für Geschäftsführer und Vorstände (FB vom 20.3.) wird es noch in dieser Legislaturperiode geben.
Eine verschärfte Haftung für Geschäftsführer und Vorstände (FB vom 20.3.) wird es noch in dieser Legislaturperiode geben. Noch nicht geklärt ist jedoch, ob dafür ein eigenes Verbandsstrafgesetzbuch aufgelegt wird, hören wir im Bundesjustizministerium. Alternativ dazu könnten entsprechende Bestimmungen Eingang ins normale Strafgesetzbuch finden. Auf jeden Fall werde aber die jüngste Rechtsprechung beachtet werden. Demnach haften Führungskräfte auch dann für Mitarbeiterfehlverhalten, wenn sie davon nichts gewusst haben.