Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern soll attraktiver werden
Deutliche Anhebung des Freibetrages
Ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums (BMF) gibt uns bereits Einblicke, in welche Richtung die bisherigen Überlegungen gehen. Wichtigste Maßnahme ist die geplante Anhebung der Freibeträge für Mitarbeiter, die Sie am Unternehmen beteiligen. Bislang sind unentgeltliche oder verbilligte Überlassungen von Vermögenswerten an Arbeitnehmer bis 1.440 Euro steuerfrei. Der Beitrag soll auf 5.000 Euro pro Kalenderjahr angehoben werden.
Zudem sollen die Regelungen zur aufgeschobenen Besteuerung erweitert werden. So soll das "Dry Income" vermieden werden, also die Besteuerung von Vermögenswerten, auch wenn es noch zu gar keinem Geldfluss kam. Die Steuerpflicht könnte z.B. erst bei Veräußerung der Vermögenswerte anfallen.
KMU dürfen für Zukunftsfinanzierunggesetz bald doppelt so groß sein
Der KMU-Begriff soll für das Gesetz erweitert werden. Es sollen die doppelten KMU-Schwellenwerte für die Anwendung herangezogen werden. Das hieße, dass auch Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (zuvor unter 250) und einem Jahresumsatz unter 100 Mio. Euro (zuvor unter 50 Mio. Euro) als KMU gelten. Die Mindestkapitalanforderung für Börsengänge wird von 1,25 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro gesenkt.
Diese Änderungen wären positiv und würden mehr Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter zu beteiligen. Bislang waren solche Programme steuerlich wenig attraktiv. Nur etwa 3% der deutschen Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit einer Kapitalbeteiligung an. Im EU-Durchschnitt sind es etwa 6%. In Schweden, Luxemburg, Finnland und Litauen liegt der Anteil sogar bei über 10%.