Keine Vermögensprüfung mehr
In der Corona-Krise lässt der Staat die Kontrolle fallen. Hartz-IV kann in den nächsten Monaten deutlich leichter beantragt werden. Auch der Blick aufs Vermögen entfällt weitgehend.
Die Job-Center lockern im Zuge der Corona-Krise ihre Prüfungsmodalitäten für Hartz-IV-Ansprüche. Bei Anträgen ab dem 1. März fällt die Vermögensprüfung des Antragstellers weg. Anders ist das nur, wenn es Hinweise auf "erhebliches Vermögen" gibt. Konkret bedeutet dies, dass eine Einzelperson ein sofort verfügbares Guthaben auf einem Sparkonto von 60.000 Euro haben kann. Für jedes weitere Familienmitglied steigt die Summe um 30.000 Euro. Auch formlose Anträge per Email sollen angenommen werden, so die Bundesagentur für Arbeit. Das soll grundsätzlich rückwirkend vom jeweiligen Monatsbeginn nach Antragstellung für sechs Monate gelten. Auch Sanktionen gegen Empfänger der Grundsicherung werden ausgesetzt, weil dafür ein persönliches Erscheinen im Amt nötig ist - was derzeit nicht gehe.
Fazit: In der Krise lockert der Bund die Prüfungen für Antragsteller von Grundsicherungen und verzichtet weitgehend auf Vermögensprüfungen.