Kinderfreibetrag steigt
Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wird der Kinderfreibetrag angehoben.
Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wird der Kinderfreibetrag angehoben. Die Aufstockung auf 4.440 Euro p.a. (plus 72 Euro p.a.) wurde bereits von der vorigen Bundesregierung beschlossen, aber nicht mehr auf den Weg gebracht. Das muss die GroKo nun nachholen und damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Die zusätzlichen Kosten für den gestiegenen Kinderfreibetrag belaufen sich auf 110 Mio. Euro pro Jahr. Eine automatische Übertragung des Kinderfreibetrags auf Kindergeld und Hartz-IV-Bezüge steht allerdings nicht im Raum. Zwar würde diese der Logik des Sozialstaates folgen. Aber das Finanzministerium bremst bereits. Das Kindergeld müsste demnach um 2 Euro je Kind und Monat erhöht werden. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) müsste dafür dann zusätzlich 315 Mio Euro p.a. einkalkulieren. Auch die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder sind an den Kinderfreibetrag gebunden. Allerdings würde eine Übertragung rund eine Mrd. Euro p.a. kosten.
Fazit: Die Anpassung des Kinderfreibetrages ist eine gute Nachricht für alle Eltern. Der Staatshaushalt wird die Ausgabe verkraften.