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Konkrete Maßnahmen muss die neue Regierung beschließen

Klimaschutz treibt die Standort-Kosten

Klimaschutz treibt die Standort-Kosten. Copyright: Pexels
Die vom Verfassungsgericht verlangte Neuorientierung bei der Klimapolitik wird zu einer erheblichen Verschärfung der Klimagesetze führen. Die Bundesregierung will bis zum Sommer das Gesetz neu fassen. Die inhaltliche Ausgestaltung, wie die neuen Ziele erreicht werden, wird dann wohl Aufgabe der kommenden Regierung. Sie ist aber schon absehbar.

Die politischen Maßnahmen, die aus dem Verfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz resultieren, sind bereits absehbar.

Im Stromsektor sind CO2-Einsparungen ohne finanzielle Mehrkosten erreichbar. Jedoch müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden. Diese Kosten – verärgerte Wähler – wird die Politik übernehmen müssen. Die wichtigsten Punkte dabei: größere Ausschreibungsmengen; eine Verpflichtung der Bundesländer, Flächen für Windkraftanlagen bereitzustellen und eine bundesweit einheitliche Regelung des Artenschutzes. So können Ausbauzahlen von über 5.000 MW über mehrere Jahre erreicht werden. Zusammen mit mehr Solarzubau, Wind auf See und neuen Speichern (FB vom 6.5.21) ist ein Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion von 70% bis 2030 machbar.

Steilerer Anstieg der Preise für Verschmutzungsrechte

Die Preise für CO2-Verschmutzungsrechte werden schneller steigen als bisher geplant. Das gilt für die European Union Allowances (EUA) für Strom und Schwerindustrie (derzeit mit über 50 Euro/ t auf einem Allzeithoch) wie für die nationalen Rechte für Verkehr und Heizung (aktuell 25 Euro/t, soll bis 2025 auf 55 Euro steigen). Wirtschaftswissenschaftler gehen davon aus, dass bei einem Preis von 100 Euro/ t eine schnelle Abkehr von konventionellen Energien erfolgt. Dieser Preis war ursprünglich für 2030 anvisiert; er wird nun aber drei bis vier Jahre früher kommen.

Dauerhafte Subventionen für Klimamaßnahmen

Viele Subventionen für Klimamaßnahmen werden über die nächsten 25 Jahre bis zur Klimaneutralität neu geschaffen oder so lange bestehen bleiben. So etwa für Gebäude. Hier gab die KfW im letzten Jahr insgesamt 19 Mrd. Euro für energieeffiziente Neubauten, Sanierungen und neue Heizungen an günstigen Krediten und Förderungen aus. Auch für neue E-Ladesäulen werden die Förderungen über die nächsten zehn Jahre beibehalten werden. Zur Nutzung von Wasserstoff in der Industrie sind aktuell etwa 17 Mrd. Euro an Fördergeldern für die nächsten Jahre geplant. Hinzu werden weitere Subventionen für CCS (Carbon Capture and Storage), also der Abscheidung von CO2 aus Industrieprozessen und Speicherung im Boden, kommen.

Die Regierung will das neue Klimaschutzgesetz noch in den in den nächsten Wochen verabschieden. Bisher ist schon sicher, dass nun bis 2045 (vorher 2050) die Klimaneutralität erreicht werden und bis 2030 insgesamt 65% (vorher 55%) der Emissionen des Jahres 1990 eingespart werden sollen. Das Gesetz wird noch keine konkreten Maßnahmen enthalten, um die Ziele zu erreichen.



Fazit: Die vom Verfassungsgerichtsurteil verlangte Verschärfung der Klimaziele wird die Energienutzung in Deutschland bis 2030 stark verändern. Die staatlichen Eingriffe in den Sektor werden nochmals zunehmen. Das bisherige Missmangement der Klimawende ist damit aber nicht zu lösen.

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