Krankenhausreform konzentriert Spezialisierung
Die Krankenhausreform (KHVVG) wird langfristig einen grundlegenden Strukturwandel in der medizinischen Versorgung zur Folge haben. Im Kern läuft das neue System darauf hinaus, Spezialisierung zu fördern und eine flächendeckende Grundversorgung anzubieten.
Mehr Spezialisierung
Die neue Struktur sei sinnvoll. "Die Spezialisierung ist im Kern ein sinnvoller und auch wirtschaftlicher Ansatz", hören FUCHSBRIEFE aus einem großen Krankenhaus als Einschätzung dazu. Das bisherige System der Fallpauschalen hat dazu geführt, dass viele Kliniken viele Angebote gemacht haben. "Es muss und sollte aber nicht jedes Haus alles anbieten", so die Einschätzung unseres Gesprächspartners. Sinnvoller sei es, eine breite Grundversorgung zu bieten, die für jedermann schnell erreichbar ist. Über die Fokussierung sollten die Einrichtungen dann Schwerpunkte für Spezialbehandlungen anbieten. Für diese Bereiche können die Häuser dann echtes Spitzenpersonal und Geräte vorhalten, die auch ausgelastet werden.
Die neue Vorhaltepauschale mache das Gesamtsystem effizienter. Die Kliniken sollen 60% ihrer Vergütung als Vorhaltepauschale, 40% für die konkrete Behandlung bekommen. Dieses System soll vor allem die laufend anfallenden Betriebskosten für die Bereitstellung von Personal und Technik abdecken. Für die Spezialisierung werden 65 Leistungsgruppen inklusive deren Qualitätsmerkmale vom Bund und den Ländern verwaltet und bis Ende 2026 den Krankenhäusern zugewiesen.
Öffnungsklauseln werden noch nachverhandelt
Drei Rechtsverordnungen sind bis zur Umsetzung noch ausstehend. Themen sind die Definition der Leistungsgruppen, Mindestvorhaltezahlen sowie der Transformationsfonds, welcher die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen soll. Die Rechtsverordnung über den Transformationsfonds muss laut Bundesministerium für Gesundheit noch bis zum 31. März 2025 abgesegnet werden. Die beiden anderen Verordnungen haben noch etwas mehr Zeit. In den Ressortabstimmungen Anfang kommendes Jahr haben die Länder sowie Verbände ein Mitspracherecht. Das wird noch Kompromisse, z.B. Öffnungsklauseln, zur Folge haben, so eine Expertin im Gespräch mit FUCHSBRIEFE