Leistungsausweitungen
Die Sozialkassen sprudeln über – aktuell debattierte Beitragssenkungen wird es aber nicht geben. Das betrifft sowohl die Arbeitslosenversicherung als auch die Rentenkasse.
In der Arbeitslosenversicherung wird dieses Jahr ein großer Überschuss auflaufen. Der wird sich nach aktuellen Hochrechnungen auf gut 3 Mrd. Euro belaufen (1,9 Mrd. Euro zum Halbjahr). Grund dafür ist die geringe Arbeitslosenzahl wegen der guten Konjunktur. Einen Mechanismus zur Senkung der AL-Beiträge gibt es nicht. Vielmehr wird in Berlin gerade diskutiert, das Arbeitslosengeld I (ALG I) auszubauen. Künftig soll jeder ALG I bekommen, der binnen drei Jahren zwölf Monate beitragspflichtig gearbeitet hat. Bisher sind es zwei Jahre. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt also stabil bei 3% trotz der seit 2011 um 0,5%-Punkte gesunkener Arbeitslosenquote (akt. 6,6%). Für die Bundesregierung wäre das finanziell ein Gewinn. Bei diesem Vorschlag von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) spart der Bund rund 300 Mio. Euro im Jahr. Denn Zehntausende, die dann das aus Versicherungsbeiträgen finanzierte ALG I erhalten, bekämen dann nicht das vom Bund finanzierte ALG II (Hartz IV). Ähnlich wird das politische Verfahren in der Rentenversicherung sein. Trotz der Rente mit 63 wächst die Rücklage erheblich an. Sie dürften Ende 2015 deutlich über dem 1,5-fachen der Monatsausgaben liegen. Dann wäre aufgrund aktueller Gesetzeslage eine Senkung der Rentenbeiträge zwingend. Diese wird die Bundesregierung aber aller Voraussicht nach aussetzen. Mit dem Argument einer nachhaltigen Ausrichtung der Rentenkasse ist es eher wahrscheinlich, dass die Mindestreserve von 1,5 auf 1,7 Monatsausgaben angehoben wird. Diese Forderung wurde aus den Reihen der CDU bereits wiederholt gestellt.
Fazit: Trotz guter Kassenlage können Sie nicht damit rechnen, dass die Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung gesenkt werden.