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Mehr Konkurrenz durch den Staat

Daseinsvorsorge ist eine öffentliche Aufgabe. Aber dafür gibt es keine präzise Definition.
Der Staat entdeckt immer mehr Felder, um der Privatwirtschaft (wieder) Konkurrenz zu machen. Sein Ansatzpunkt ist die „Daseinsvorsorge“. Alles, was dazu gehört, unterliegt nicht der Mehrwertsteuer, und Brüssel redet auch nicht hinein. Der BDI bemängelt immer neue Geschäftsideen der Kommunen unter diesem Deckmäntelchen. Kommunale Cafés, Elektro- oder Gartenbaubetriebe, staatliche Malereigesellschaften – es gibt keine Grenzen für den Staat. Die Kommunen nutzen die Interpretationslücken, die der Gesetzgeber gelassen hat. Denn was genau Daseinsvorsorge – und damit staatliche Hoheitsaufgabe – sein soll, ist Auslegungssache. Eine eindeutige und einheitliche Definition gebe es nicht, meint der BDI. Ein Klassiker ist die Entsorgungswirtschaft. In der einen Gemeinde ist sie öffentliche Aufgabe, in der anderen nicht. Ist die öffentliche Hand verantwortlich, muss sie keine Mehrwertsteuer zahlen. Ein privater Anbieter aber muss diesen Kostenblock von 19% des Umsatzes erst mal verarbeiten, bevor er ins Geschäft kommt. Die schärfste Waffe gegen eine Ausweitung der Staatswirtschaft besitzt die EU mit ihrem Wettbewerbsrecht. Doch auch in der in der Gemeinschaft ist Daseinsvorsorge nicht definiert. Durchgesetzt hat die Kommission lediglich, dass international ausgeschrieben werden muss. Dabei gewinnt meist die öffentliche Hand. Es gibt eben immer ein paar Punkte, die man zu ihren Gunsten höher wertet – Frauenquoten, langjähriger Kündigungsschutz, Tarifbezahlung etc. sind beliebte Entscheidungsgründe für einen öffentlichen Betrieb.

Fazit: Was zur Daseinsvorsorge gehört, entscheidet der Staat nach Lust und Laune. Seit ein paar Jahren ist er bereit, hier eine weite Interpretation vorzunehmen.

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